Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 141

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für einen Zusammenhang von Teilen des Steueraktes mit dem Untersuchungsgegen­stand bekannt zu geben.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass ein Steuerakt nicht das gesamte Rech­nungswesen eines geprüften Unternehmens umfasst. Somit kann ein Steuerakt auch nicht alle Belege enthalten.

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Ihre Behauptungen sind einfach unrichtig. Ich habe zur Klärung der Rahmenbedingun­gen für die Vorlage von Verwaltungsakten an den Untersuchungsausschuss auch die Finanzprokuratur mit einer rechtlichen Stellungnahme beauftragt. Diese rechtliche Be­urteilung bildet die Grundlage dafür, in welchem Umfang die Abgabenbehörden Akten­inhalte dem Ausschuss vorzulegen haben.

Vonseiten des Bundesministeriums für Finanzen wurde allen konkret formulierten Be­weisanträgen des Untersuchungsausschusses entsprochen. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich selbst um eine Konkretisierung der Beweisanträge bemüht und ist von sich aus an den Untersuchungsausschuss herangetreten, Herr Dr. Pilz.

Zur Frage 10:

Die Beamtinnen und Beamten verfügen nicht über derartige Listen. Es liegt am Unter­suchungsausschuss, den Beamten all jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, um einen Zusammenhang des Beweisantrages zum Untersuchungsgegen­stand herzustellen. (Abg. Dr. Pilz: Das wäre ein Bruch der Vertraulichkeit!) Das Bun­desministerium für Finanzen ist jederzeit bereit, konkreten Beweisanträgen aufgrund des Wissensstandes des Untersuchungsausschusses nachzukommen. (Abg. Dr. Pilz, den Vogel zeigend: Das ist ja verrückt! – Abg. Mag. Hakl: Ordnungsruf! „Verrückt“ hat er gesagt! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Pilz, ich lege Wert darauf, dass Sie den Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Finanzen und dessen Führung – das heißt, meiner Person – jedenfalls zugestehen, dass wir uns an die Gesetze halten, und ich weise daher Aus­sprüche – Frau Präsidentin, ich bitte, das zu prüfen – wie beispielsweise, Beamte seien verrückt, in aller Klarheit zurück. – Herr Dr. Pilz, so macht man das nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Westenthaler. – Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zu den Fragen 11, 12 und 13:

Wenn den zuständigen Beamten der Zusammenhang zwischen dem Untersuchungs­gegenstand und dem konkreten Beweisantrag beziehungsweise dem Steuerakt vom Untersuchungsausschuss ausreichend klar dargelegt wird, dann kann nach Sichtung des Steueraktes eine entsprechende Information selbstverständlich übermittelt werden.

Zur Frage 14:

Gehen Sie davon aus, dass ich als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen mich im Rahmen der Gesetze bewege und meine Handlungen aufgrund der rechtlichen Vor­gaben setze. Der Untersuchungsausschuss hat gerade aus den von Ihnen als zensu­riert bezeichneten Akten jene Informationen erlangt, die nun die politische Diskussion bestimmen.

Zu den Fragen 15 und 16:

Auch hier ist festzuhalten, dass im konkreten Einzelfall jeder Beamte selbst zu beur­teilen hat, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchbrechung des Steuer- und Amtsgeheimnisses vorliegen. Der genannte Beamte hat unter Bedachtnahme auf die Rechtsauffassung der Finanzprokuratur die Rechtsmeinung vertreten, dass auch die Einsichtnahme durch einzelne Mitglieder des Untersuchungsausschusses nur dann


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