Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 144

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Behörden einzufordern. (Vizekanzler Mag. Molterer: Genau! – Abg. Dr. Fekter: Aber nicht ...!) Aber Sie sagen sinngemäß: Ja, dieses Recht hat er, aber was übermittelt wird, in welchem Umfang, in welcher Detailliertheit, das entscheiden immer noch wir, nämlich das Finanzministerium!?

Wie stellen Sie sich vor, dass Kontrolle unter solchen Umständen funktionieren kann: Die kontrollierte Behörde hat das Recht – Ihrer Meinung nach, Frau Kollegin Fekter unter anderen, die Sie rechtskundig sind, wie Sie behaupten (Abg. Dr. Fekter: Arti­kel 53!); auch das Finanzministerium könnte dazugehören, Sie wissen ja gar nicht, wel­che Zahlungen geflossen sind –, selbst zu entscheiden, welche Unterlagen, welche Ak­ten hergegeben werden und welche nicht!? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fek­ter.) Frau Kollegin Fekter, Sie müssen den Heinz Mayer missverstanden haben!

Herr Vizekanzler Molterer, ich meine, man kann Heinz Mayer sicherlich vieles vorwer­fen, so wie vielen von uns auch, aber auf den Kopf gefallen ist er nicht. Heinz Mayer sagt ganz klar: Es gibt eine Befugnis der Behörde im Rahmen dieses Auskunftsbe­gehrens, nämlich zu prüfen, ob der Antrag auf Ausfolgung der Akten im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes erfolgt. (Abg. Dr. Fekter: Ganz richtig!) Das ja!

Also wenn zum Beispiel – ich fantasiere jetzt –, sagen wir, der Bankenaufsichts-Unter­suchungsausschuss auf die Idee käme, den Akt Steininger anzufordern, dann würde man wahrscheinlich sagen: Na Moment, im Zusammenhang mit dem Untersuchungs­ausschuss über die Finanzmarktaufsicht und die Banken steht das wohl nicht! – Damit endet die Berechtigung der Behörde auch schon. Alles andere würde ja bedeuten, dass die Behörde, die Auskunftspflichten hat, Informationspflichten hat, selbst ent­scheiden kann, was der Untersuchungsausschuss zu prüfen hat und was er nicht zu prüfen hat.

Lesen Sie Heinz Mayer! (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie die Ziffer 4 vor!) Schauen Sie, wenn Sie schon die allgemeinen Ausführungen nicht verstehen, dann wenigstens die zu dem konkreten Fall Steininger. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Le­sen Sie die Ziffer 4 vor!) Der überwiegende Teil der Werbungskosten, der Werbeaus­gaben von Herrn Steininger wurde unkenntlich gemacht. Diese Vorgangsweise ist un­zulässig! (Abg. Dr. Fekter: Lesen Sie die Ziffer 4 vor!)

Verstehen Sie Deutsch, Frau Kollegin Fekter? Vier Worte: „Diese Vorgangsweise ist unzulässig!“ (Beifall bei den Grünen. – Rufe der Empörung bei der ÖVP.) „Unzulässig“ ist ein anderer Ausdruck für rechtswidrig, für „nicht rechtskonform“. Das sind die Worte, die Herr Professor Bernd-Christian Funk in seinem Schlusssatz verwendet. (Abg. Dr. Fekter: Die Ziffer 4 relativiert das! Und dazu schweigen Sie!)

Einen Schlusssatz werden auch Sie noch verstehen, Frau Kollegin Fekter. Ich zitiere aus seinem fünfseitigen Gutachten:

„Wie aus den vorstehenden Erwägungen hervorgeht, ist die Vorgangsweise der Fi­nanzverwaltung (Vorlage von Steuerakten mit unkenntlich gemachten Textteilen) in der konkreten Situation nicht rechtskonform.“

Wie nennen Sie das jetzt? – Sie haben sich vorhin so echauffiert durch Zwischenrufe aller Art, angefangen vom Klubobmann Schüssel bis zur Kollegin Fekter (Abg. Dr. Schüssel: Mit Recht!), das sei verfassungskonform und die Klassifizierung vom Kollegen Pilz als vorsätzlicher Verfassungsbruch sei unerhört.

Gut, nennen wir das anders! Woran stoßen Sie sich jetzt: Stoßen Sie sich am Wort „vorsätzlich“ oder stoßen Sie sich am Wort „Verfassungsbruch“ oder an beidem? (Abg. Dr. Schüssel: An beidem!) Und wie nennen Sie es, wenn die Verfassung nicht einge­halten wird? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Stummvoll: Wurde eingehalten!)

 


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