Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 145

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Nennen Sie es dann halt nicht „Verfassungsbruch“.

Unserer Meinung nach und nach Meinung der anerkanntesten Verfassungsjuristen die­ses Landes ist diese Vorgangsweise des Finanzministeriums, nach irgendwelchen, aber jedenfalls eigenen Kriterien zu schwärzen, zu schwärzen, zu schwärzen, das heißt, dem Untersuchungsausschuss Informationen vorzuenthalten, eben nicht verfas­sungskonform.

Ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das geht Sie auch an. Irgendwann fragt man sich, was der Bundeskanzler zu dieser Vorgangsweise zu sagen hat. Das ist keine Auseinandersetzung mit der grünen Fraktion, die hier geführt wird, da geht es um grundlegende Rechte des Parlaments, darum, ob wir unsere Kontroll­rechte hier einhalten können oder nicht. (Abg. Mag. Donnerbauer: Der Pilz hat nichts davon gehört! Sonst wäre er nicht verurteilt!)

Bis jetzt ist mir nichts darüber bekannt, dass der Bundeskanzler in dieser Form etwas gesagt hat. Das ist nicht nur eine Rechtsfrage. Aber ich muss schon dazu sagen: Der Hausverstand, meine Damen und Herren, sagt einem nichts anderes, als was unsere anerkanntesten Verfassungsjuristen sagen. Der Hausverstand sagt einem, es gibt einen vom Parlament beauftragten Untersuchungsausschuss, dieser hat aufgrund von Aktenvorlagen, von Informationen aller Art zu untersuchen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Der Pilz darf die Vertraulichkeit brechen?! Er hat nicht das Recht, die Vertraulichkeit zu brechen!)

Wie soll er denn untersuchen, wenn die zu Untersuchenden das Recht hätten ... Und da meine ich jetzt den Finanzminister, ich nehme ausdrücklich nicht die Beamtinnen und Beamten des Finanzministeriums ins Visier, das ist vollkommen lächerlich. Sie als Vizekanzler und Finanzminister sind zuständig, die Beamten können wohl nicht ent­scheiden, was an Akten herausgegeben werden kann oder nicht.

Das Nächste wird sein, dass das Verteidigungsministerium genauso vorgeht. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sagen Sie etwas zum Vertraulichkeitsbruch!) Der Untersuchungs­ausschuss fordert Akten vom Verteidigungsministerium an, der Verteidigungsminister gibt die Akten her (Abg. Ing. Westenthaler: Der gibt es auch nicht her!) – und schwärzt Seite für Seite.

Im Bankenausschuss dasselbe. Kollege Graf hat mir gerade Akten gezeigt, die genau­so ausschauen. Das nennen Sie verfassungskonforme Durchführung eines Untersu­chungsauftrages durch das Parlament? – Da zuckt Herr Klubobmann Schüssel mit den Schultern, da kann man eben nichts machen? (Abg. Mag. Kukacka: Das bestimmen Sie nicht, Herr Professor! – Abg. Dr. Stummvoll: Nicht so überheblich sein!)

Herr Kollege Schüssel, es gibt tatsächlich bestimmte Dinge, auch in einem Steuerakt, Stichwort „Bürgerrechte“ und dergleichen, die den Untersuchungsausschuss nichts an­gehen. (Vizekanzler Mag. Molterer: Genau!) Das gibt es, Kollegin Fekter! Ja, aber was? – Sicher nicht die Betriebsausgaben einer Person, die im Rahmen des Euro­fighter-Ankaufs im dringenden Verdacht steht, sich – sagen wir es einmal so – an Sachen beteiligt zu haben, die nicht mit rechten Dingen zugegangen sind. Die Be­triebsausgaben sind grundsätzlich relevant. (Abg. Dr. Fekter: Aber sicher! Die Dienst­nehmerdaten sind geschwärzt! )

Wenn dort stünde, „außergewöhnliche Belastung“ § 34 Einkommensteuergesetz, schwierige Zahnreparatur, hat Zehntausende von Euro gekostet, wird im Rahmen des Einkommensteuerrechts geltend gemacht – das geht den Untersuchungsausschuss nichts an. Das wird ihn auch nicht wahnsinnig interessieren, auch wenn man vielleicht die Vermutung haben könnte, das kommt vom Zähneknirschen im Rahmen dieser Lob-


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