Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 215

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weil auch Menschen mit Behinderungen rechnen können und nicht etwas fordern, wo ihnen unter dem Strich 2,60 € bleiben. (Beifall bei den Grünen.)

Menschen mit Behinderungen können, wie gesagt, sehr wohl rechnen und stellen ge­nau dieselben Forderungen, die andere Personengruppen auch für sich in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist das die Erhöhung der generellen Freibeträge plus die Nega­tivsteuer für jenen Personenkreis, der das steuerlich nicht absetzen kann. Aber mit 2,60 € bis 9 € – sorry, mit diesem Betrag können Sie uns ganz sicher nicht abspeisen! (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Restredezeit der Fraktion: 5 Minuten. Herr Abgeordneter, Sie wollen 4 Minuten sprechen. – Bitte.


20.12.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann jetzt darüber diskutieren, in welcher Form man den Menschen mit Behinderungen entgegenkommt. Die Trägerorganisationen, Projekt­träger, Verbände, Vereine treten seit Jahren dafür ein, dass es eine steuerliche Absetz­barkeit von privaten Spenden in diesem Bereich gibt. Für uns stellt sich natürlich die Frage: Wo zieht man die Grenze? Welche Deckelung und so weiter soll es geben?

Grundsätzlich muss ich aber eines sagen: Es ist im Finanzministerium schon seit zwei Perioden eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die prüft, wie man diese Absetzbarkeit ma­chen kann (Abg. Öllinger: Da prüft man schon lange!), und es wäre sehr, sehr vielen Vereinen und Trägerorganisationen, Herr Kollege Öllinger, geholfen, wenn private Spenden auch absetzbar wären. Natürlich müssen diese Vereine, Trägerorganisatio­nen und Verbände der Rechnungshofprüfung unterliegen. Das ist keine Frage, das muss schon sein, Kontrolle muss sein, aber es wäre wichtig, dass diese Vereine auch über private Spendengelder finanziert würden.

Das andere Thema, das Frau Kollegin Haidlmayr angesprochen hat, ist uns natürlich auch bekannt. Wir wissen, dass die Freibeträge schon seit zirka 20 Jahren (Abg. Haidlmayr: Seit 1988!), schon seit 1988 nicht angehoben worden sind. Jeder Sozial­sprecher beziehungsweise Behindertensprecher hat ja das Schreiben vom Behinder­tenverband erhalten, wo drinsteht, dass man endlich einmal die Freibeträge anheben soll. Menschen, die auch ein Kraftfahrzeug haben, kommen, wo jetzt noch die Mineral­ölsteuer angehoben werden wird, mit der Pendlerpauschale von 10 Prozent nicht aus, da sie natürlich einen erhöhten Aufwand für ihr behindertengerechtes Fahrzeug haben. Das ist das eine: dass das angehoben werden muss.

Auf der anderen Seite muss man natürlich auch Maßnahmen setzen, dass es eine steuerliche Absetzbarkeit für Sozialausgaben gibt. Es ist nur die Frage, in welcher Form. Natürlich auch in Form einer Negativsteuer. Aber vor allem sollen auch jene Menschen, die nicht behindert sind, aber für soziale Zwecke spenden, diese ihre Spen­de auch steuerlich absetzen können. Dann wäre vielen geholfen. (Abg. Haidlmayr – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Lesen Sie sich das durch!)

Ich weiß, Frau Kollegin Haidlmayr, dass sämtliche Fraktionen hier im Hohen Haus An­träge dahin gehend eingebracht haben, aber ich weiß auch, wie mühsam es ist, in der Regierung mit dem jeweiligen Finanzminister das Ganze zu verhandeln und das auch drüberzubringen. Das ist eben die andere Seite der Medaille.

Aber nichtsdestotrotz, alle, die mit Behinderten zu tun haben oder mit Behindertenver­bänden zu tun gehabt haben, wissen, wie viel es geschlagen hat. Natürlich müssen wir weiterhin daran arbeiten. Aber ich bin zuversichtlich – denn steter Tropfen höhlt den


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