Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 214

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

sollte daher dieser Abzug der Mitgliedsbeiträge nicht ausgeschlossen werden. Auch aus diesem Grund erscheint es uns sinnvoll, das in ein großes Ganzes und damit in die nächste Steuerreform einzubetten.

Es erschiene auch sinnvoll – entgegen dem Antrag, wie schon erwähnt –, die Formulie­rung des § 16 Abs. 1 Ziffer 3 lit. b anzupassen und die Formulierung in § 18 Abs. 1 Ziffer 8 zu ergänzen.

Namens meiner Fraktion darf ich daher festhalten, dass wir dem Antrag in der vorlie­genden Form nicht zustimmen werden. Ich darf aber gleichzeitig anbieten, dass wir dieses Thema für die Steuerreform 2010 in Evidenz nehmen und bereits jetzt begin­nen, darüber mit dem Bundesminister für Finanzen Gespräche zu führen. Ich glaube, wir brauchen eine tragfähige und eine saubere gesetzliche Regelung, eine Regelung mit klaren Richtlinien über die Abzugsfähigkeit dieser Sonderausgaben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Restredezeit der Fraktion: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.


20.08.48

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Weinzinger, so billig werden Sie bei behinder­ten Menschen nicht davonkommen – das sage ich Ihnen gleich einmal –, denn: Wenn Sie nur wollen, dass Mitgliedsbeiträge von Menschen mit Behinderungen an ihre eige­nen Organisationen steuerlich absetzbar sind, dann sage ich Ihnen: Das bringt den Be­hinderten gar nichts! Ich werde es Ihnen begründen. Ich kenne mich im Steuerrecht ein bisschen aus, und deshalb kann ich Ihnen das auch sagen.

Stellen Sie sich vor, an einen typischen Behindertenverein zahlen die behinderten Mit­glieder – Sie wollen es ja nur auf die behinderten Mitglieder reduzieren – Beiträge in der Höhe von zwischen 12 € und 36 € im Jahr. Ein Großteil dieser Menschen verdient so wenig, dass sie das steuerlich gar nicht absetzen können, weil sie ein Einkommen haben, das nicht besteuert werden kann. Das heißt, diese Gruppe von Menschen würde diesen Betrag sowieso brutto für netto selbst zahlen. Und die andere Gruppe, die vielleicht ein etwas höheres Einkommen hat, würde von diesem Mitgliedsbeitrag maximal 9 € bis 12 € im Jahr refundiert bekommen.

Wenn man das über die außergewöhnliche Belastung macht, wie es jetzt von der ÖVP vorgeschlagen wird (Abg. Tamandl: Werbungskosten!), dann sind es nicht mehr 9 €, sondern nur mehr 2,60 € unter dem Strich, weil ab 6 Prozent dann dieses Einkommen, das über die Belastungsgrenze hinausgeht, absetzbar wäre. Davon haben behinderte Menschen nichts!

Menschen mit Behinderungen brauchen – dazu haben die Grünen bereits einen Ent­schließungsantrag eingebracht – eine Maßnahme, mit der Steuerfreibeträge, die seit 1988 – seit 1988 wohlgemerkt! – nicht mehr angehoben worden sind, entsprechend angehoben werden und wo gleichzeitig jenem Personenkreis, der kein versteuerbares Einkommen hat, diese Beträge als Negativsteuer ausbezahlt werden. Das wäre eine tatsächliche Verbesserung! Aber 2,60 €, bitte glauben Sie es mir, das ist absolut zu wenig, und 9 € oder 12 € auch.

Herr Weinzinger, Sie haben gesagt, das sei eine Forderung, die behinderte Menschen seit 20 Jahren erheben. Ich bin jetzt schon seit 27 Jahren in der österreichischen Behindertenbewegung tätig, aber diese Forderung ist mir noch nicht untergekommen,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite