Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 144

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Bei uns ist das noch strittig, denn wenn ein Untersuchungsausschuss Akten vorgelegt haben möchte, dann gibt es dazu verschiedene Meinungen. Ich bin noch ganz geprägt von der gestrigen Aussage des Vizekanzlers Molterer, der gemeint hat, dass wir schon begründen müssen, warum wir diese Akten haben wollen, sonst wird deren Vorlage verweigert. (Abg. Dr. Fekter: Natürlich! Das ist doch bei Gericht genauso!)

Ich habe gestern einen Lösungsvorschlag unterbreitet, indem ich gesagt habe, man müsste es so ähnlich sehen wie bei der Entschlagung einer Aussage durch eine Auskunftsperson, die uns gegenüber glaubhaft machen muss, warum sie sich der Aussage entschlägt. Wenn sie sich auf irgendein Geheimnis beruft, das anerkannt ist, entscheidet aber schon auch noch der Ausschuss, ob wir dieser Glaubhaftmachung folgen oder nicht. – Sie wissen, es steht so in der Verfahrensordnung!

Ähnlich sehe ich das bei der Aktenübermittlung. Ich habe gestern Beispiele gezeigt – Herr Präsident des Rechnungshofes, Ihnen ist das vorenthalten worden –, wie es aussieht, wenn uns Akten schlussendlich widerwillig etwa nach vier Monaten zur Verfügung gestellt werden: Der Text ist von der ersten bis zur letzten Seite, und zwar auch die Grußformel, durchgestrichen. (Der Redner zeigt mehrere Seiten eines Schriftstücks, auf denen der Text zur Gänze geschwärzt ist. – Abg. Dr. Fekter: Sie dürfen das gar nicht! Das ist vertraulich!)

Diese Akten, Frau Kollegin, sind vertraulich, da haben Sie vollkommen recht. Ich begehe jetzt bewusst einen Vertrauensbruch. Sagen Sie mir, welches Geheimnis ich damit verrate? Helfen Sie mir auf die Sprünge! (Ironische Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Genau das ist es ja! Man kann schon Schwärzungen vornehmen, wenn personen­bezogene Daten und Ähnliches vorliegen (Abg. Dr. Fekter: Sie haben andere Seiten auch!), aber der Verfahrensgang, den wir prüfen wollen, muss ja noch ersichtlich sein. Sonst ist das eine Farce, ein hohles Recht! (Abg. Strache: Eigentlich müsste man dem Finanzminister das Misstrauen aussprechen!)

Wenn dann der Herr Minister, der Herr Vizekanzler sagt, er vertraut seinen Beamten, dass sie ordnungsgemäß arbeiten, dann bin ich gewillt, ihnen auch zu vertrauen. (Ruf bei der ÖVP: Natürlich!) Aber warum unterschreibt nicht er persönlich als Ressortver­ant­wortlicher und politischer Verantwortungsträger die Vollständigkeitserklärung, die wir von allen Behörden verlangt haben, nämlich dass uns bestätigt wird, dass die Akten vollständig übermittelt wurden?

Da kann ich den Herrn Rechnungshofpräsidenten loben, er hat nämlich die gleiche Vollständigkeitserklärung für sein Ressort bekommen und hat sie als Präsident des Rechnungshofes unterschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Volksanwaltschaft war ebenfalls eingeladen, und es haben die Volksanwälte als Volksanwälte unterschrieben.

Auch die Finanzmarktaufsicht hat sie als Finanzmarktaufsichtsbehörde unterschrieben, nämlich ihre Vertreter.

Auch die Oesterreichische Nationalbank hat sie unterschrieben.

Nur bei den drei Ministerien (der Redner spreizt drei Finger) – das darf man nicht mehr so machen, aber egal –, nämlich beim Innenministerium, beim Finanzministerium und beim Justizministerium, hat man Beamte vorgeschoben (Abg. Dr. Schüssel: Da hat man niemanden vorgeschoben!) – nicht einmal Sektionschefs! –, die diese Vollständig­keitserklärung abgegeben haben.

Da geht es auch um budgetäre Mittel. Wir müssen bei den Obersten Organen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss auch budgetieren, und solche


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