Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 145

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Reibungsverluste, die da letztlich verursacht werden, kosten Geld. Das werden Ihnen der Herr Präsident des Rechnungshofs und die Volksanwaltschaft bestätigen. Wenn man permanent nachfragen muss und wieder nachschauen muss und wieder darum ersuchen muss und die Unterlagen nicht zur bedungenen Zeit kommen, für die wir es beschlossen haben, nämlich dass es unverzüglich geschehen soll, so kostet das Geld. Nach fünf Monaten einen Akt zu schicken, der dann so aussieht (eine zur Gänze geschwärzte Seite eines Schriftstücks in die Höhe haltend – Abg. Dr. Fekter: Dieser Akt betrifft das Bankgeheimnis!), das ist nicht unverzüglich, Frau Kollegin! Da müssen wir Parlamentarier uns auf die Hinterbeine stellen. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich und meine Fraktion möchten den Beamten weiterhin vertrauen (Abg. Dr. Fekter: Wollen Sie das Bankgeheimnis kippen?), aber wir haben eine Bedingung daran geknüpft: dass der Herr Minister jetzt selbst „in die Kanne steigt“, wie man so schön sagt ... (Abg. Dr. Fekter: Wollen Sie das Bankgeheimnis kippen?)

Seien Sie mir nicht böse, wenn sogar „Mit freundlichen Grüßen“ ausgeschwärzt wird (eine zur Gänze geschwärzte Seite eines Schriftstücks zeigend) – das hat man mit ausgeschwärzt –, dann frage ich Sie: Was ist das für ein Bankgeheimnis? (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Das ist doch lächerlich! Es ist lächerlich, von der ersten bis zur letzten Zeile die Streichung vorzunehmen, weil der Verfahrensgang nicht mehr klar ist. (Abg. Mag. Ikrath: Sie wissen genau, worum es geht!) Dann muss man, Herr Kollege Ikrath, in einem Begleitschreiben glaubhaft machen, warum die gänzliche Schwärzung notwendig war. (Abg. Mag. Ikrath: Es geht um das Vertrauen der Menschen in unseren Staat!)

Dann muss uns die Glaubhaftmachung, warum es notwendig war, den Akt komplett zu schwärzen, bestätigt werden, und zwar mit dem Hinweis: Wir haben den kompletten Akt schwärzen müssen, weil hier Bankgeheimnisdatenrelevantes drinsteht!, mit Unter­schrift und Siegel, damit wir den Beamten kennen, der letztlich mit seinem Wort dafür einsteht. Dann glaube ich es ihm schon. Aber so nicht! (Abg. Dr. Fekter: Verändern wir die Verfahrensordnung genau in diese Richtung! Wir können die Verfahrensordnung novellieren!)

Deshalb bringen wir, die Abgeordneten von der Freiheitlichen Partei, folgenden Ent­schließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneten

„Der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres sowie die Bundes­ministerin für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich jeweils eine Erklärung vorzulegen, wonach die, von ihren Ministerien, bzw. nachgeordneten Dienst­stellen dem Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister, vorgelegten Unterlagen vollständig sind.“

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Nichts anderes verlangen wir! Wenn der Herr Minister von den Abgeordneten verlangt, dass wir seinen Beamten vertrauen sollen, dass alles korrekt läuft, verlange ich vom


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