Herrn Minister, dass er eine Vollständigkeitserklärung im Namen seiner Beamten abgibt und er ihnen auch vertraut – genauso wie es der Herr Rechnungshofpräsident für seine Beamten macht und wie es die Volksanwaltschaft für ihre Beamten macht und so weiter und so fort. Das Gleiche verlange ich auch vom Herrn Minister, und dann sind wir einen Schritt weiter.
Wenn der Herr Finanzminister nicht bereit ist, eine derartige Erklärung abzugeben, dann vertraut er seinen Beamten nicht. Aber dann haben wir auch wenig Veranlassung, seinen Beamten zu vertrauen. Das ist ein zulässiger Umkehrschluss, weil wir – das habe ich gestern schon ausgeführt – schon mehrfach draufgekommen sind, dass man uns Akten vorenthalten hat, dass Akten unnotwendigerweise geschwärzt wurden, was wir deshalb wissen, weil sie uns dann im Original vorgelegt wurden und sich herausgestellt hat, dass es überhaupt keinen Grund gegeben hat, uns diese vorzuenthalten, was uns auch bestätigt wurde, und weil wir – Aussage im Protokoll nachzulesen! – von Mitarbeitern der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Erfahrung gebracht haben – die haben das unter Wahrheitspflicht ausgesagt –, dass sie sich darauf verständigt haben, uns Akten bewusst nicht zur Verfügung zu stellen, und zwar ohne Angabe von Gründen.
So geht es nicht! Die Abgeordneten müssen beginnen, um ihre Rechte zu kämpfen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und den Grünen.)
16.03
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
Gemäß § 16 GOG-NR
des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneten betreffend die
Vorlage von Vollständigkeitserklärungen durch den BM für
Finanzen, den BM für Inneres und die BM für Justiz in Hinblick auf
die Vorlage von Akten an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss
betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere
Finanzdienstleister; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.), BFG 2007 samt
Anlagen (70 d.B.)
Mit Beschluss des Nationalrates vom 30.10.2006 wurde ein Untersuchungsausschuss
betreffend FMA, BAWAG, Hypo Alpe-Adria sowie weitere Finanzdienstleister eingesetzt.
Die Kosten der Durchführung dieses Ausschusses sind aus den der Parlamentsdirektion
budgetierten Mitteln zu begleichen. Die Höhe der Belastung des Budgets ist
insbesondere im Bereich der Personalkosten, aber auch im Bereich des Sachaufwandes
von der Dauer des Ausschusses abhängig.
Um eine effiziente Verfahrensführung zu gewährleisten ist es
erforderlich, dass alle Ämter und Behörden mit dem Ausschuss so
kooperieren, wie es die Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse vorsieht. Leider musste in der jüngsten
Vergangenheit die Erfüllung dieser Kooperationspflicht aus guten Gründen
wiederholt angezweifelt werden.
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