Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 147

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Insbesondere besteht der begründete Verdacht, dass Unterlagen aus den Bundes­ministerien für Finanzen, Inneres und Justiz nicht in dem vom Ausschuss verlangten Umfang, also nicht vollständig bzw. durch rigorose Schwärzungen (siehe Beilage) vorgelegt wurden.

Der Ausschuss hat mit Beschluss vom 14.11. 2006 sämtliche Akten/Unterlagen zu den Untersuchungsgegenständen von den zuständigen Stellen (BMI, BMJ, BMF, FMA, OENB und Rechnungshof) angefordert.

Nachfolgend einige Beispiele vom Umgang der Vollziehung mit der Gesetzgebung:

Aus dem Justizressort wurden am 30.11.2006 ganze 40 cm Akten geliefert, nach dem Nachforderungsbeschluss vom 26. Jänner 2007 und einer Urgenz am 14.2.2007 weitere 62 Ordner nachgeliefert. Die Akten des LG Salzburg, welche nach eigenen Angaben am 5. Februar 2007 im Dienstweg an das Parlament übermittelt wurden, hat das BMJ erst am 9. März dem Parlament übergeben.

Vom Finanzministerium wurden am 22.11.2006 5 Kartons Akten geliefert, ein Urgenz­schreiben des Ausschussobmanns Dr. Graf vom 21.12.2006 wurde am 17.1.2007 dahingehend beantwortet, dass die verlangten Akten einerseits bei der FMA wären und die Anforderung andererseits nicht verstanden wurde. Nach Aussage Mag. Wallner vom BMF vor dem Untersuchungsausschuss wurden im Ministerbüro möglicherweise den Ausschuss betreffende Dokumente von den Festplatten der Computer gelöscht (Protokoll 18. Sitzung UA.).

Nach Aussagen Mag. Klinger von der FMA und Mag. Schmiedtke von der OENB haben sich zumindest diese beiden Institutionen darüber abgesprochen, welche Unter­lagen dem Ausschuss nicht zur Verfügung gestellt werden (Protokoll 18. Sitzung UA., Protokoll 20. Sitzung UA.)

Da es laut Aussage des Mag. Wallner vom BMF auch eine Besprechung über die Aktenvorlage zwischen BMF, FMA und OENB gegeben hat, darf davon ausgegangen werden, dass auch diese Absprachen dem selben Zweck dienten (Protokoll 18. Sitzung UA.).

Laut Dr. Haidinger vom Innenministerium wurde von Bundeskriminalamt, Direktion für öffentliche Sicherheit und Ministerbüro entschieden, welche Akten aus den Unter­suchungsgegenständen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden und welche nicht (Protokoll 18. Sitzung UA.).

Das Amtsverständnis vieler Verantwortungsträger in den Ministerien, der FMA und der OENB gegenüber dem parlamentarischen Instrument Untersuchungsausschuss ist hinterfragungswürdig.

Aus diesem Grund hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 16. 3. 2007 von den Ressortverantwortlichen des BMF, BMI und BMJ, dem FMA Vorstand, dem Direktorium der Nationalbank und dem Präsidenten des Rechnungshofes die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verlangt.

Diese sind von OENB, RH und FMA von den verantwortlichen Spitzen unterzeichnet im Parlament eingelangt. Die Erklärungen von BMF, BMI und BMJ wurden von leitenden Mitarbeitern unterzeichnet und nicht von den politisch verantwortlichen Ressortchefs unterfertigt.

Der Finanzminister und Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer hat in seinen Ausführungen zur dringlichen Anfrage den Beamten seines Hauses sein vollstes Vertrauen aus-


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