Insbesondere besteht der begründete Verdacht, dass Unterlagen aus
den Bundesministerien für Finanzen, Inneres und Justiz nicht in dem
vom Ausschuss verlangten Umfang, also nicht vollständig bzw. durch
rigorose Schwärzungen (siehe Beilage) vorgelegt wurden.
Der Ausschuss hat mit
Beschluss vom 14.11. 2006 sämtliche Akten/Unterlagen zu den
Untersuchungsgegenständen von den zuständigen Stellen (BMI, BMJ, BMF,
FMA, OENB und Rechnungshof) angefordert.
Nachfolgend einige Beispiele vom Umgang der Vollziehung mit der
Gesetzgebung:
Aus dem Justizressort wurden am 30.11.2006 ganze 40 cm Akten geliefert,
nach dem Nachforderungsbeschluss vom 26. Jänner 2007 und einer Urgenz am
14.2.2007 weitere 62 Ordner nachgeliefert. Die Akten des LG Salzburg, welche
nach eigenen Angaben am 5. Februar 2007 im Dienstweg an das Parlament
übermittelt wurden, hat das BMJ erst am 9. März dem Parlament
übergeben.
Vom Finanzministerium wurden am 22.11.2006 5 Kartons Akten geliefert,
ein Urgenzschreiben des Ausschussobmanns Dr. Graf vom 21.12.2006 wurde am
17.1.2007 dahingehend beantwortet, dass die verlangten Akten einerseits bei der
FMA wären und die Anforderung andererseits nicht verstanden wurde. Nach
Aussage Mag. Wallner vom BMF vor dem Untersuchungsausschuss wurden im
Ministerbüro möglicherweise den Ausschuss betreffende Dokumente von
den Festplatten der Computer gelöscht (Protokoll 18. Sitzung UA.).
Nach Aussagen Mag. Klinger von der FMA und Mag. Schmiedtke von der
OENB haben sich zumindest diese beiden Institutionen darüber abgesprochen,
welche Unterlagen dem Ausschuss nicht zur Verfügung gestellt werden
(Protokoll 18. Sitzung UA., Protokoll 20. Sitzung UA.)
Da es laut Aussage des Mag. Wallner vom BMF auch eine Besprechung
über die Aktenvorlage zwischen BMF, FMA und OENB gegeben hat, darf davon
ausgegangen werden, dass auch diese Absprachen dem selben Zweck dienten
(Protokoll 18. Sitzung UA.).
Laut Dr. Haidinger vom Innenministerium wurde von Bundeskriminalamt,
Direktion für öffentliche Sicherheit und Ministerbüro
entschieden, welche Akten aus den Untersuchungsgegenständen dem
Ausschuss zur Verfügung gestellt werden und welche nicht (Protokoll 18.
Sitzung UA.).
Das Amtsverständnis vieler Verantwortungsträger in den
Ministerien, der FMA und der OENB gegenüber dem parlamentarischen Instrument
Untersuchungsausschuss ist hinterfragungswürdig.
Aus diesem Grund hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 16. 3. 2007
von den Ressortverantwortlichen des BMF, BMI und BMJ, dem FMA Vorstand, dem
Direktorium der Nationalbank und dem Präsidenten des Rechnungshofes die
Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verlangt.
Diese sind von OENB, RH und FMA von den verantwortlichen Spitzen
unterzeichnet im Parlament eingelangt. Die Erklärungen von BMF, BMI und
BMJ wurden von leitenden Mitarbeitern unterzeichnet und nicht von den politisch
verantwortlichen Ressortchefs unterfertigt.
Der Finanzminister und Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer hat in seinen Ausführungen zur dringlichen Anfrage den Beamten seines Hauses sein vollstes Vertrauen aus-
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