Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 174

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich das von Univ. Prof. Dr. Koziol erarbeitete und dem BMLV übermittelte (Teil-)Rechtsgutachten betreffend Möglichkeiten des Ausstieges aus dem Eurofighter-Vertrag vorzulegen.“

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Ich kann es Ihnen geben, damit Sie es einfach abschreiben können. (Der Redner überreicht dem Protokollführer den betreffenden Entschließungsantrag.) – So weit zu den Formalitäten.

Da wir auf den Hauptpunkt – das ist die Budgetfrage zum Kapitel Landesverteidigung – zu sprechen kommen wollen, gestatten Sie mir, dass ich mich hauptsächlich mit diesem Hauptpunkt auseinandersetze. Ich knüpfe an das veröffentlichte Regierungs­abkommen an.

Auf Seite 18 findet sich der Satz: „Die Bundesregierung bekennt sich zu den Emp­fehlungen der Bundesheerreformkommission“. Und weiter: „Für die Umsetzung der gestellten Aufgaben werden dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Reform ist durch eine schrittweise Anpassung des Budgetvolumens so zu unterstützen, dass die Anteile für Investitionen ein Drittel der Gesamtausgaben für Militärische Landesverteidigung erreichen.“

Ich werde mich anschicken, diese politische Erklärung an den Tatsachen der Realität zu messen, und werde Ihnen beweisen, dass diese politische Aussage nicht eingehalten wird.

Ich gehe zurück zu den Erklärungen, die bei Abschluss der Bundesheerreform­kommission beziehungsweise bei der Übergabe ihres Endberichtes am 14. Juni 2005 namentlich durch Dr. Zilk abgegeben worden sind: Erstens eine Mobilmachungsstärke von 50 000 Mann, um Sicherungseinsätze im Inneren oder an der Grenze bewältigen zu können, zweitens eine lebensfähige und in die Struktur eingebundene Miliz, drittens zusätzliche Finanzmittel, zirka 1 Prozent des BIP, ferner die ungeschmälerte Überweisung des Verkaufserlöses von Liegenschaften in das Heeresbudget und so weiter.

Die Frage lautet nun: Was sind die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der gestellten Aufgabe, zu denen sich die Bundesregierung gemäß dem veröffentlichten Regierungs­programm auf den Seiten 18 und 19 bekennt? – Die Antwort kann uns dadurch gege­ben werden, dass wir einen Blick in die öffentlichen Erklärungen namentlich von Generalleutnant Mag. Othmar Commenda werfen, welcher Leiter des für die Trans­formation des österreichischen Bundesheeres zuständigen „Management ÖBH 2010“ war und in dieser Verantwortung offenkundig maximale Kenntnis davon besitzen muss.

In einer Veröffentlichung, die in der offiziellen Zeitung „Der Soldat“ vom 20. Dezem­ber 2006 vorgenommen wurde – die Zeitung gibt einen Vortrag des genannten Gene­ralleutnants Commenda an der Landesverteidigungsakademie wieder –, äußerte sich dieser folgendermaßen:

Der Gesamtinvestitionsbedarf zur Umsetzung der Reform beträgt bis 2012 etwa 4 Milliarden €, einschließlich laufender Vorhaben, ohne Eurofighter. – Also: 4 Milliar­den € ohne Eurofighter, bezogen auf das Jahr 2012.

Wie schaut die Wirklichkeit aus? – Gemäß den Planungsvorgaben, die noch unter der Ministerschaft Platter vorgenommen wurden, waren entsprechende Investitionsvor-


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