Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 238

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Anklagemonopol, wie es vom Herrn Abgeordneten Wittmann angesprochen wurde, zu verankern. Dazu wird es natürlich Vorschläge von uns geben. Die Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, wozu ja auch die Geschworenengerichtsbarkeit gehören wird, wird allerdings noch etwas warten müssen. Wir wollen jetzt diesen ersten Schritt in großer Sorgfalt abwickeln, sodass auch wirklich das Gelingen dieser Reform gewähr­leistet ist.

Da die bedingte Entlassung wieder einmal als sicherheitsgefährdend bezeichnet wur­de, möchte ich schon einige Hinweise dazu geben: Wir haben bei der Handhabung der bedingten Entlassung in Österreich sehr große regionale Unterschiede: In Westöster­reich wird sie mehr eingesetzt als in Ostösterreich. Ich glaube, niemand getraut sich hier zu sagen, dass Tirol unsicherer sei als Wien. Wir haben sehr gute Erfahrung aus der Schweiz; wenn das deutsche Beispiel als zu wenig griffig erscheint.

Folgendes noch – ich konnte das auch schon bei der Debatte in der letzten National­ratssitzung hier sagen –: Die beste Gewähr insbesondere bei den Sexualstraftätern ist Therapie. Wir kommen dort mit den Rückfallraten wirklich herunter, wo wir gute Therapien anbieten können. Da gibt es durchaus sehenswerte Erfolge, und diese Therapien können wir zum Teil nach der Entlassung nur dann fortsetzen, wenn es eine bedingte Entlassung ist. Nur dann kann man nämlich durch Auflagen et cetera sicherstellen, dass zum Beispiel weiterhin Therapiemaßnahmen ergriffen werden.

Zur Gruppenklage, Herr Abgeordneter Ikrath: Natürlich werden wir alle Vorkehrungen treffen, damit das nicht missbräuchlich eingesetzt werden kann, und der Anspruch ist hier, Einsparungen für alle Beteiligten zu erzielen, und für alle Beteiligten, das heißt in diesem Zusammenhang auch für uns selbst. Das ist sozusagen unser eigenes Interesse, und dafür wird sicherlich gesorgt werden.

Zur Frage der Abgeordneten Ablinger zum Unterhaltsvorschussgesetz: Die Zahlen sind natürlich richtig. Es gibt da große Lücken. Wir können nur dort bevorschussen, wo überhaupt ein Unterhaltstitel besteht. Wo der nicht besteht, sind die derzeitigen Regelungen nicht ausreichend. Hier müsste die neue Grundsicherung greifen.

Ich darf hier auch ankündigen, dass ich morgen gemeinsam mit meiner Kollegin in der Regierung, der Frau Familienministerin, in einer Pressekonferenz unsere gemeinsame Vorgangsweise für dieses gesamte familienrechtliche Paket vorstellen werde.

Herr Abgeordneter Köfer hat die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten ange­sprochen. Also, die ist mir ein besonderes Anliegen, und genau aus diesem Grund, denke ich, sollten wir dort einzelne, wenn auch sehr kleine Bezirksgerichte, sicher nicht schließen.

Alles, was hier gesagt wurde zur Unterstützung der Justizwache und der schwierigen Arbeit, die die Justizwache zu leisten hat, möchte ich ausdrücklich unterstützen. Ich werde diesen Dank gerne weiterleiten.

Apropos Dank: Ich danke Ihnen für die gute Debatte – und meinen Beamtinnen und Beamten aus dem Justizministerium, die meine „Bewährungshelferinnen und –helfer“ sind, möchte ich an dieser Stelle nochmals danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Mag. Stoisits und Dr. Pirklhuber. – Abg. Pendl: Bravo!)

20.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Bundesministerin.

 


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