Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 325

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klement, Themessl, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.); Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie

Durch die verfehlte Verkehrspolitik der letzten Bundesregierung und der systema­tischen Ausdünnung der öffentlichen Infrastruktur in den ländlichen Gebieten verkehren zwischen vielen Ortschaften keine Linienbusse oder andere öffentliche Verkehrsmittel mehr. Besonders für ältere, gebrechliche und kranke Menschen oder Personen ohne Führer­schein oder eigenes Kraftfahrzeug gibt es in entlegenen Gegenden keine Mög­lichkeiten, selbständig wichtige und lebensnotwendige Termine z.B. in den Bezirks­hauptstädten bei Behörden, Ärzten etc. wahrzunehmen. Diese Menschen sind ständig auf den guten Willen der Nachbarn, von Bekannten, Verwandten und Freunden ange­wiesen, da eine Taxifahrt in eine entfernte Stadt aus Kostengründen für die meisten nicht zumutbar oder schlicht nicht leistbar ist.

Gleichzeitig fahren jedoch Schulbusse, die häufig bei weitem nicht ausgelastet sind, mit denen jedoch sonst niemand mitfahren darf. Mit den einzelnen Schulbus­unternehmen schließen die Landesfinanzdirektionen jährlich Beförderungsverträge ab. Die Kosten werden durch den Familienlastenausgleichsfonds getragen. Die einzelnen Gemeinden schlagen diese Unternehmen vor und melden dies der Landesfinanz­direktion. Diese Schulbusse müssen eine genau festgelegte Route einhalten und dürfen nur Schüler befördern. Angesichts knapper staatlicher Kassen könnte man das öffentliche Verkehrsangebot im ländlichen Bereich ohne Kostenaufwand erheblich verbessern, in dem man den Schulbusunternehmen ermöglichte, auch Nichtschüler, wenn ein Sitzplatz vorhanden ist, zu chauffieren. Diese Nichtschüler sollen natürlich einen angemessen Fahrpreis entrichten, mit dem Versicherungs- und sonstige Kosten abgedeckt werden. Es ist unbestritten, dass die Mitfahrmöglichkeit für Nichtschüler in Schulbussen im Interesse der Bevölkerung ist.

Es ist daher völlig unverständlich, dass die Mitfahrmöglichkeit in Bussen, die sowieso und oft halbleer fahren, für Personen, die nicht Schüler sind, nicht gegeben ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Schulbus kommt. In der Haltestelle stehen zehn Schüler, ein Kindergartenkind, eine ältere Dame und ein älterer Herr. Der Schulbus fasst 30 Personen, aber mitfahren dürfen nur die zehn Kinder, die nächsten 20 Plätze bleiben frei, und die anderen, die keine Mitfahrmöglichkeit haben, weil sie keinen Pkw haben, weil sie keinen Führerschein haben, weil sie noch keinen haben, oder nicht mehr haben, oder nicht mehr fahren dürfen, oder krank sind, die dürfen nicht mitfahren - auch wenn sonst keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht.

Es ist für die betroffenen Menschen nicht einsehbar, wenn behauptet wird, dass man hier die gesetzlichen Grundlagen nicht so ändern könnte, dass Menschen, die die Fahrt ohnedies zum vollen Preis zu bezahlen bereit sind, mitfahren dürfen. Es ist nicht verständlich, dass ein Bus so gut wie leer durch die Gegend fährt, obwohl die Nachfrage zum Mitfahren besteht. Denn wir wissen aus zahllosen Berichten und Wünschen von Betroffenen in den abgelegenen Regionen, dass es eine große Erleichterung für viele Menschen wäre, wenn der Schulbus-Gelegenheitsverkehr für die übrige Bevölkerung zugänglich gemacht werden könnte.

 


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