Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Klement, Themessl, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der
Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler; eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG
2007) samt Anlagen (70 d.B.); Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie
Durch die verfehlte
Verkehrspolitik der letzten Bundesregierung und der systematischen
Ausdünnung der öffentlichen Infrastruktur in den ländlichen
Gebieten verkehren zwischen vielen Ortschaften keine Linienbusse oder andere
öffentliche Verkehrsmittel mehr. Besonders für ältere,
gebrechliche und kranke Menschen oder Personen ohne Führerschein oder
eigenes Kraftfahrzeug gibt es in entlegenen Gegenden keine Möglichkeiten,
selbständig wichtige und lebensnotwendige Termine z.B. in den Bezirkshauptstädten
bei Behörden, Ärzten etc. wahrzunehmen. Diese Menschen sind
ständig auf den guten Willen der Nachbarn, von Bekannten, Verwandten und
Freunden angewiesen, da eine Taxifahrt in eine entfernte Stadt aus
Kostengründen für die meisten nicht zumutbar oder schlicht nicht leistbar
ist.
Gleichzeitig fahren
jedoch Schulbusse, die häufig bei weitem nicht ausgelastet sind, mit denen
jedoch sonst niemand mitfahren darf. Mit den einzelnen Schulbusunternehmen
schließen die Landesfinanzdirektionen jährlich
Beförderungsverträge ab. Die Kosten werden durch den
Familienlastenausgleichsfonds getragen. Die einzelnen Gemeinden schlagen diese
Unternehmen vor und melden dies der Landesfinanzdirektion. Diese
Schulbusse müssen eine genau festgelegte Route einhalten und dürfen
nur Schüler befördern. Angesichts knapper staatlicher Kassen
könnte man das öffentliche Verkehrsangebot im ländlichen Bereich
ohne Kostenaufwand erheblich verbessern, in dem man den Schulbusunternehmen
ermöglichte, auch Nichtschüler, wenn ein Sitzplatz vorhanden ist, zu chauffieren.
Diese Nichtschüler sollen natürlich einen angemessen Fahrpreis
entrichten, mit dem Versicherungs- und sonstige Kosten abgedeckt werden. Es ist
unbestritten, dass die Mitfahrmöglichkeit für Nichtschüler in
Schulbussen im Interesse der Bevölkerung ist.
Es ist daher völlig unverständlich, dass die
Mitfahrmöglichkeit in Bussen, die sowieso und oft halbleer fahren,
für Personen, die nicht Schüler sind, nicht gegeben ist. Ein Beispiel
aus der Praxis: Der Schulbus kommt. In der Haltestelle stehen zehn
Schüler, ein Kindergartenkind, eine ältere Dame und ein älterer
Herr. Der Schulbus fasst 30 Personen, aber mitfahren dürfen nur die zehn
Kinder, die nächsten 20 Plätze bleiben frei, und die anderen, die
keine Mitfahrmöglichkeit haben, weil sie keinen Pkw haben, weil sie keinen
Führerschein haben, weil sie noch keinen haben, oder nicht mehr haben,
oder nicht mehr fahren dürfen, oder krank sind, die dürfen nicht
mitfahren - auch wenn sonst keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht.
Es ist für die betroffenen Menschen nicht einsehbar, wenn
behauptet wird, dass man hier die gesetzlichen Grundlagen nicht so ändern
könnte, dass Menschen, die die Fahrt ohnedies zum vollen Preis zu bezahlen
bereit sind, mitfahren dürfen. Es ist nicht verständlich, dass ein
Bus so gut wie leer durch die Gegend fährt, obwohl die Nachfrage zum
Mitfahren besteht. Denn wir wissen aus zahllosen Berichten und Wünschen
von Betroffenen in den abgelegenen Regionen, dass es eine große Erleichterung
für viele Menschen wäre, wenn der Schulbus-Gelegenheitsverkehr
für die übrige Bevölkerung zugänglich gemacht werden
könnte.
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