Es ist daher
notwendig, jene gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die das Familienministerium,
aber auch das Finanzministerium dazu anhalten, dass endlich durch die
Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler
bedarfsorientierte Verkehrserschließung im ländlichen Raum
ermöglicht wird. Der ländliche Raum ist gegenüber den
Ballungszentren bei der Verkehrserschließung ohnehin derart
benachteiligt, dass das Nicht-Ausschöpfen der vorhandenen Kapazität
der Schulbusse nicht mehr länger leistbar ist. Die Umwandlung von
Schüler- in Linienbusverkehr würde den Gemeinden unzumutbar teuer
kommen. Die billigste und effizienteste Lösung ist daher, dass die
Schulbusse auch Nichtschüler zum vollen Fahrpreis zumindest bis zur
nächsten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mitnehmen
können. Die gesetzlichen Grundlagen (vor allem das
Gelegenheitsverkehrsgesetz) müssen daher in diese Richtung geändert
werden und anfallende Versicherungsfragen geregelt werden.
Das FLAG hat bereits
vor geraumer Zeit die Mitfahrmöglichkeiten für andere Personen als
Schüler geöffnet. Seit den 70ern können auch Kindergartenkinder
mitfahren und seit Mitte der 90er Jahre Lehrlinge, Behinderte und
Einzelpersonen, die den gleichen Weg zurücklegen. Einzige Voraussetzung dafür
ist allerdings die Regelmäßigkeit der Beförderung.
Unregelmäßige Beförderungen können bis jetzt nicht
durchgeführt werden, selbst wenn Plätze frei sind.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung
wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es
Schulbusunternehmen ermöglicht wird, neben Schülern auch andere Personen
– sofern Plätze frei sind - mit Schulbussen entlang festgelegter
Wegstrecken gegen ein entsprechendes Entgelt befördern zu
können.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten möchten Sie sprechen. – Bitte.
13.53
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Blau-orange Pakete im Verkehrsbereich sind äußerst gefährlich; ich darf Ihnen nun eines dieser Pakete schildern.
Der Herr Verkehrsminister hat sein Amt angetreten mit einer
Verpflichtung, mit Verbindlichkeiten im Schieneninfrastrukturbereich
von 7,9 Milliarden €, in der ASFINAG, im Straßenbereich
Verbindlichkeiten von 9,7 Milliarden € – ersparen
Sie es mir, noch näher auf Seibersdorf einzugehen. Das waren die
Rahmenbedingungen, unter denen dieser Verkehrsminister sein Amt angetreten hat.
(Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.) – Herr
Kukacka, Sie werden heute noch einen historischen Augenblick erleben,
bitte schweigen Sie jetzt! (Beifall bei
der SPÖ.)
Frau Kollegin Moser, ich darf Ihnen beipflichten – obwohl ich dort „dumpf gebrütet“ habe, muss ich Ihnen beipflichten –: Es gibt Verbesserungen in der Infrastruktur – leider nicht in dem Ausmaß, wie es wünschenswert wäre. Es gibt Verbesserungen sehr wohl auch im gemeinwirtschaftlichen Leistungsbereich – leider aber nicht in dem Ausmaß, wie es wünschenswert wäre. Und auch die im Budgetpfad genannten Zahlen,
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