Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 384

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das, was gestern vom BZÖ schon eingebracht wurde, nämlich ein umfassendes Berufsverbot für Sexualstraftäter, noch einmal zu erläutern.

Ich sage nur ganz klar: Es ist das eine ganz schwierige und höchst sensible Materie. Mit der sollte man nicht öffentlich spielen. – Gerade das BZÖ hat das aber getan: keine Gnade für Kinderschänder! – Das war der Slogan, mit dem das BZÖ bei den letzten Wahlen angetreten ist. (Abg. Dr. Schüssel: Nicht nur, auch wir!) – Das finden Sie auch gut? Gut, Herr Dr. Schüssel. Ich hätte mir von Ihnen etwas Differenzierteres erwartet.

Jetzt lesen wir in den Zeitungen, dass ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, wo das BZÖ diese Kampagne öffentlich dargestellt hat, das BZÖ eine Person als Moderator – noch dazu in einer Jugendtour! – beschäftigt hat, die offensichtlich wegen mehrerer Sexual­delikte untersucht wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Aufpassen!)

Da frage ich mich: Bei wem ist die Sensibilität vorhanden? Das BZÖ und Sie, Herr Westenthaler, haben sehr wohl zum damaligen Zeitpunkt gewusst, wie sensibel die Materie ist! Aber der Mann, von dem man ja nicht wusste – sagt zumindest der Herr Westenthaler –, ob die Vorwürfe wirklich zutreffen oder nicht, wurde weiterbeschäftigt.

Natürlich wurde er weiterbeschäftigt, sonst hätte es ja ein Aufsehen gegeben! Ihnen ist es überhaupt nicht um die Sache gegangen, sondern nur darum, Aufsehen zu vermeiden. Und das, Herr Westenthaler, ist wirklich verwerflich! (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, dass die Sache sehr viel an intensiver Debatte erfordern würde, aber eines ist ganz klar: So, wie Sie es gefordert haben, nämlich als umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter, ist es mit Sicherheit verfassungswidrig. Wir können nicht jemanden, egal, wen das betrifft – da muss uns etwas Besseres einfallen, Herr Westenthaler –, vom Zugang zu beruflicher Tätigkeit ausschließen, auch wenn der Herr Schüssel findet, es ist eine Superidee. (Abg. Dr. Schüssel: Mit Kindern! Mit Jugendlichen! Das ist doch der Punkt!) Nein, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot hat das BZÖ gestern gefordert, und so wurde es auch dargestellt! Und da sage ich: Nein, das kann es nicht sein!

Wenn Sie, Herr Dr. Schüssel, das juristisch darstellen können, wie und unter welchen Voraussetzungen man Personen, die als Sexualstraftäter verurteilt worden sind, daran hindern kann, dass sie beruflich Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, dann wissen Sie es besser, dann tun Sie sich leichter, dann würde ich um diese Vorschläge bitten. Ich sage Ihnen nur, wir werden uns wahrscheinlich sehr viel mehr und Besseres bei Sexualstraftätern einfallen lassen müssen als diese billige, populistische Forde­rung, die sich noch dazu entlarvt durch die Art und Weise, wann sie vorgebracht wurde, durch wen sie vorgebracht wurde und wie sie jetzt wieder in die aktuelle politische Debatte kommt. Der Anlass ist beschämend genug für den, der diese Debatte jetzt wieder anzuzünden versucht.

Ein letztes Wort: Herr Kollege Graf beziehungsweise Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, als unsere Kollegin Barbara Zwerschitz den Antrag – und das betrifft natürlich die Frau Bundesministerin – auf Überprüfung der Förderung für den RFJ eingebracht hat, haben Sie dazwischengerufen: Gesinnungsterror!

Sie haben mich in einer Debatte davor, und das ist durchaus legitim, mit dem Verdacht angesprochen, ich würde ohnehin alles, was irgendwie nach FPÖ rieche, nicht achten.

Ich sage Ihnen eines, Herr Kollege Graf: Ich glaube – vielleicht zu wenig –, einen Unterschied machen zu können zwischen Positionen, in denen es darum geht, rassistische, fremdenfeindliche, neonazistische Äußerungen wiederzugeben – und das tun nicht alle Freiheitlichen, das ist mir auch bewusst –, und Positionen, wo das geschieht. (Abg. Dr. Graf: Das tun auch nicht alle Grünen!)

 


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