Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 560

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Daher also folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Gradauer und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer im Rahmen der Langzeitversichertenregelung als unbefristete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

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Das ist einmal das Erste. (Abg. Mag. Lapp: Wie soll sich das ausgehen?)

Nun einige Worte zum gestern oder vorgestern vorgestellten Hausbetreuungsgesetz.

Herr Bundesminister Buchinger, Ihr Kollege von der anderen Fraktion ist für dieses tolle Gesetz sehr belobigt worden. Was Sie angeht, so habe ich heute Lob aus Ihren Reihen bis jetzt vermisst – wahrscheinlich, weil die Leute genau wissen, dass hier etwas nicht ganz zum Besten steht. Ich glaube, es kommt das böse Erwachen in diesem Bereich noch, denn wenn man liest, was der Rechnungshof dazu ausführt, was die Alten-Fachbetreuer meinen – die lehnen diese Neuregelung des Hausbetreuer­gesetzes total ab – und was die NGOs dazu meinen, kann man nicht sehr optimistisch sein.

Meiner Ansicht nach, Herr Bundesminister, wäre ganz interessant, zu erfahren: Was machen jetzt jene Familien, die sich bisher Slowakinnen, Tschechinnen angeheuert haben, um – was weiß ich – 2, 3 € in der Stunde, die die zu Betreuenden betreut haben? Wie geht das in Zukunft weiter? Denn das ist die Praxis, und da müssen wir eine Antwort finden. Was kostet das in Zukunft? Wie viel kostet das für die Betroffenen mehr? Und wer zahlt vor allem die Differenzen, die auf jeden Fall auftreten müssen?

Zum nächsten Punkt. – Uschi Haubner hat vorhin erwähnt, dass es eine Regelung gegeben hat, was die Dienstrechte für die Beamten betrifft. Das ist wohl richtig. Wir haben gemeint, dass damit alle Beamten-Dienstrechte geregelt werden. Das ist aber leider nicht so, denn es gibt unter den Beamten gewaltige Unterschiede, was die Rechtsansprüche betrifft, und vor allem, was die Pensionsregelungen betrifft.

Ich möchte aber betonen, dass die österreichischen Bundes-, Landes- und Gemein­debeamten hervorragende Arbeit leisten und ihnen dafür großer Dank ausgesprochen werden soll. (Demonstrativer Beifall des Abg. Freund.)

Es gibt eine große Auseinanderentwicklung, was die Dienstrechte betrifft. Der Bund hat sich halbwegs an die ASVG-Regelung gehalten. Wir haben gedacht, die Länder schließen sich dieser Entwicklung an, aber leider gibt es Privilegien, besonders im Bereich des Magistrates Wien. Da gibt es Privilegien, die uns bis zum Jahr 2016 laut Rechnungshof um 800 Millionen € mehr kosten, als wenn da die Dienstrechte des Bundes gelten würden.

Meine Damen und Herren, das sehen die Steuerzahler nicht ein, denn das ist unfair und ungerecht! Und vor allen Dingen fragen sich die ASVG-Bediensteten und die Bundesbeamten: Warum stimmen die Länder-Regelungen – das betrifft auch Kärnten, betrifft auch Tirol, betrifft auch Oberösterreich, es betrifft fast alle (Beifall bei der FPÖ) – mit der Bundesregelung nicht zusammen?

 


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