Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 561

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Der Bund hat lediglich die Möglichkeit, über die Finanzausgleichsverhandlungen da Druck auszuüben und zu sagen: Einschwenken auf die Bundesregelung!, dann gibt es möglicherweise das gesamte Geld aus den Finanzausgleichsverhandlungen. Ich bin schon sehr gespannt, ob die Zweidrittelmehrheit hier Abhilfe schaffen wird oder ob hier diese Ungerechtigkeit weiter bestehen wird.

Was die Ruhensbestimmungen betrifft, so kann ich nur mitteilen: Im letzten Jahr sind laut Rechnungshof 1 752 Beamte in Pension gegangen; 143 davon sind mit 65 gegan­gen; 92 Prozent in die vorzeitige Pension. Das Unrecht dabei ist, dass die Beamten, die in die vorzeitige Pension gehen können, jede Menge dazuverdienen können – sofern sie es wollen –, die ASVG-Pensionisten aber, die in die Frühpension gehen, nur bis zum Betrag einer geringfügigen Beschäftigung – das sind 341 € – dazuverdienen dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stehen deshalb auf dem Standpunkt, dass dieser Unfug abgeschafft gehört. Die FPÖ fordert daher, die Zuverdienstgrenze generell abzuschaffen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Das würde wahrscheinlich auch dem Facharbeitermangel ab dem Jahre 2015 bestimmt sehr gut tun.

Ich habe Ihnen zu Beginn meiner Ausführungen versprochen, es gibt auch noch ein paar heitere Dinge in meiner Rede; die möchte ich Ihnen nicht schuldig bleiben. Ich darf einige Minuten überziehen, habe ich gehört. Einige Kuriositäten zum Beamten-Dienst­recht:

Dort gibt es laut Rechnungshof 13 Nebengebührenkataloge, die 600 verschiedene Leis­tungen enthalten. Eine Kuriosität dazu: So wurde Schreibkräften 1964 eine Erschwernis- und Mehrleistungszulage gewährt, weil die Arbeit an mechanischen Schreibmaschinen mit erheblichen Belastungen der Handgelenke verbunden war. Die Schreibmaschinen sind längst aus den Büros verschwunden – die Zulage gibt es noch immer.

Zweites Beispiel: Taucher im Innen- und Verteidigungsministerium können nicht nur eine Unterwasserzulage bekommen, nein, auch die Möglichkeit einer Strömungs-, Erschütterungs-, Kälte- oder Kreislauftauchzulage ist seit 1948 gegeben. (Heiterkeit.) Wie komplex die Geschichte ist, sieht man erst dann, wenn man sich das Berech­nungssystem anschaut, denn es gibt 17 Kategorien und Bewertungsmaßstäbe, die je nach Tauchtiefe, Temperatur und Strömung Einfluss auf die Höhe der Zahlungen haben. (Neuerliche Heiterkeit.)

Also, das sind Dinge, die kann man einfach nicht glauben!

Und der größte Gag ist: Es gibt 402 Staatsdiener, die eine Aufzugswartungsgebühr von 7,3 € bekommen haben. Das geht zurück auf das Jahr 1938, und die Begründung heißt: Ein Aufzug muss wöchentlich durchgeschmiert werden. Und weiter: Hiezu ist ein Hilfsmann erforderlich, der den Aufzug von Endlage zu Endlage mit der Hand durchkurbelt. Die Arbeit von durchschnittlich zwei Stunden ist außerhalb der Dienstzeit durchzuführen. – Durchgekurbelt werden die Aufzüge in den Ministerien längst nicht mehr, aber den Bonus gibt es noch immer. 402 Staatsdiener haben 7,3 € bekommen.

Wie hoch die Verwaltungskosten sind, die durch diese Vergütung der jährlich anfallen­den 1,1 Milliarden € Nebengebühren entstehen, das kann der Rechnungshof nicht feststellen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Bei der erwähnten Schusspauschale für wildernde Katzen von 1,38 € schätzen die Experten allerdings, dass die Verwaltungskosten für die Zuerkennung des Betrages – Buchhaltung, Prüfung et cetera – pro Fall rund 25 € betragen.

 


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