menzkranke ab der ersten Pflegestufe ebenfalls. (Abg. Dr. Lichtenecker: Sie können ja die große Koalition
unterstützen!) Man sollte sich nur noch überlegen, ob man da
nicht Behinderte, die taxativ aufgezählt sind, auch noch mit
hineinnimmt – ab der ersten Pflegestufe. Da müsste man sich
noch einiges überlegen.
Beim Sozialversicherungsänderungsgesetz 2007 möchte ich die pflegenden Angehörigen herausgreifen, für die wir in der Vergangenheit schon sehr viel getan haben. Sie kennen ja die Studien: 80 bis 85 Prozent der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt. Davon sind wiederum 80 Prozent der Pflegenden weiblich. Da kommt auf die Frauen sehr viel zu. Was machen wir in Zukunft?
Der Bund sollte ab der Pflegestufe 3 sowohl den
Dienstgeber- als auch den Dienstnehmerbeitrag übernehmen. Das muss
man sich einmal überlegen, weil es in dem Bereich sehr viele Personen ab
dem 55. Lebensjahr gibt, die sich in der Endphase ihres Erwerbslebens vor
der Pension befinden (Abg. Öllinger: Mit 55 geht niemand mehr
in Pension, außer ein Politiker!), und die zu Pflegenden sind meist
knapp unter 80. Da sollte man sich die Möglichkeit überlegen, diese
Beiträge zu übernehmen, bei der Pflege von Demenzkranken
natürlich ab der Pflegestufe 1, und dass man die Förderungen in
diesem Bereich ebenfalls etwas umstellt.
Da gibt es noch einiges zu überlegen, Herr Bundesminister. Ich weiß, dass Sie jetzt gut zuhören und dass Sie versuchen, etwas umzusetzen. Meine Unterstützung werden Sie haben, wenn Sie das so machen – keine Frage.
Den Konsumentenschutz habe ich noch ausgelassen. Dazu muss ich natürlich auch noch etwas sagen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) – Zeit haben wir ja noch genug. Der Konsumentenschutz ist natürlich eine Querschnittsmaterie, und er gewinnt natürlich in der globalisierten Welt, in der wir uns jetzt befinden, eine immer größere Bedeutung. Es freut mich, dass Sie jetzt diesen Vorschlag aus der Konsumentenschutzstudie, die wir 2005 in Auftrag gegeben haben, dieses konsumentenpolitische Forum einrichten. Das ist super! Es soll im Juni die erste Sitzung stattfinden.
Dass Sie die Verbraucherschutzpolitik auf drei Säulen stellen, haben Sie wahrscheinlich von unserem Drei-Säulen-Modell bei der Pension übernommen. Das finde ich auch in Ordnung. Diese drei Säulen Konsumentenschutzrechte, Rechtsdurchsetzung und Verbraucherbildung sind drei wichtige Faktoren.
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, wie es jetzt heißt, ist gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation ein wichtiges Instrumentarium dazu. Im Verein für Konsumenteninformation werden auf Werkvertragsbasis diese Musterprozesse und Verbandsklagen abgewickelt, die wir ja in der letzten Zeit allesamt gemacht haben, und den Bürgern wird praktisch zu einer Rechtsdurchsetzung verholfen, weil der Einzelne ja oft nicht in der Lage ist, diese Fälle so durchzufechten. Die Sparbuchzinsen haben wir seinerzeit ja auch erfolgreich durchgefochten. – Sie führen es jetzt weiter; das war gut. Wir haben auch einen großen Erfolg mit der Hotline „Wie sicher ist Ihr Geld“ gehabt, weil die Leute da sehr sensibel sind.
Aber jetzt einmal zum VKI: Seit dem Jahre 1992 ist der VKI praktisch auf Weisung oder auf Zustimmung des zuständigen Bundesministers mit der Führung von Musterprozessen und Verbandsklagen beauftragt. Die Finanzierung dieses Vereins für Konsumenteninformation war ursprünglich dadurch gekennzeichnet, dass gleiche Finanzierungsanteile der Sozialpartner – also der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer Österreich, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Landwirtschaftskammer – vom Bund noch einmal nahezu verdoppelt wurden.
Dieser Zustand war Ende der achtziger Jahre noch stabil, dann wurde sukzessiv der Beitrag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer erhöht, der Beitrag der
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