Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 567

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menz­kranke ab der ersten Pflegestufe ebenfalls. (Abg. Dr. Lichtenecker: Sie können ja die große Koalition unterstützen!) Man sollte sich nur noch überlegen, ob man da nicht Behinderte, die taxativ aufgezählt sind, auch noch mit hineinnimmt – ab der ersten Pflegestufe. Da müsste man sich noch einiges überlegen.

Beim Sozialversicherungsänderungsgesetz 2007 möchte ich die pflegenden Ange­hörigen herausgreifen, für die wir in der Vergangenheit schon sehr viel getan haben. Sie kennen ja die Studien: 80 bis 85 Prozent der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt. Davon sind wiederum 80 Prozent der Pflegenden weiblich. Da kommt auf die Frauen sehr viel zu. Was machen wir in Zukunft?

Der Bund sollte ab der Pflegestufe 3 sowohl den Dienstgeber- als auch den Dienst­nehmerbeitrag übernehmen. Das muss man sich einmal überlegen, weil es in dem Bereich sehr viele Personen ab dem 55. Lebensjahr gibt, die sich in der Endphase ihres Erwerbslebens vor der Pension befinden (Abg. Öllinger: Mit 55 geht niemand mehr in Pension, außer ein Politiker!), und die zu Pflegenden sind meist knapp unter 80. Da sollte man sich die Möglichkeit überlegen, diese Beiträge zu übernehmen, bei der Pflege von Demenzkranken natürlich ab der Pflegestufe 1, und dass man die Förderungen in diesem Bereich ebenfalls etwas umstellt.

Da gibt es noch einiges zu überlegen, Herr Bundesminister. Ich weiß, dass Sie jetzt gut zuhören und dass Sie versuchen, etwas umzusetzen. Meine Unterstützung werden Sie haben, wenn Sie das so machen – keine Frage.

Den Konsumentenschutz habe ich noch ausgelassen. Dazu muss ich natürlich auch noch etwas sagen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) – Zeit haben wir ja noch genug. Der Konsumentenschutz ist natürlich eine Querschnittsmaterie, und er gewinnt natürlich in der globalisierten Welt, in der wir uns jetzt befinden, eine immer größere Bedeutung. Es freut mich, dass Sie jetzt diesen Vorschlag aus der Konsumen­tenschutzstudie, die wir 2005 in Auftrag gegeben haben, dieses konsumentenpolitische Forum einrichten. Das ist super! Es soll im Juni die erste Sitzung stattfinden.

Dass Sie die Verbraucherschutzpolitik auf drei Säulen stellen, haben Sie wahrschein­lich von unserem Drei-Säulen-Modell bei der Pension übernommen. Das finde ich auch in Ordnung. Diese drei Säulen Konsumentenschutzrechte, Rechtsdurchsetzung und Verbraucherbildung sind drei wichtige Faktoren.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, wie es jetzt heißt, ist gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation ein wichtiges Instrumentarium dazu. Im Verein für Konsumenteninformation werden auf Werkvertragsbasis diese Muster­prozesse und Verbandsklagen abgewickelt, die wir ja in der letzten Zeit allesamt gemacht haben, und den Bürgern wird praktisch zu einer Rechtsdurchsetzung ver­holfen, weil der Einzelne ja oft nicht in der Lage ist, diese Fälle so durchzufechten. Die Sparbuchzinsen haben wir seinerzeit ja auch erfolgreich durchgefochten. – Sie führen es jetzt weiter; das war gut. Wir haben auch einen großen Erfolg mit der Hotline „Wie sicher ist Ihr Geld“ gehabt, weil die Leute da sehr sensibel sind.

Aber jetzt einmal zum VKI: Seit dem Jahre 1992 ist der VKI praktisch auf Weisung oder auf Zustimmung des zuständigen Bundesministers mit der Führung von Muster­prozessen und Verbandsklagen beauftragt. Die Finanzierung dieses Vereins für Kon­sumenteninformation war ursprünglich dadurch gekennzeichnet, dass gleiche Finan­zierungsanteile der Sozialpartner – also der Bundesarbeitskammer, der Wirtschafts­kammer Österreich, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Landwirtschafts­kammer – vom Bund noch einmal nahezu verdoppelt wurden.

Dieser Zustand war Ende der achtziger Jahre noch stabil, dann wurde sukzessiv der Beitrag der Bundesarbeiterkammer und der Wirtschaftskammer erhöht, der Beitrag der


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