Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 633

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Wir haben eines der engagiertesten Ziele, was die erneuerbare Energie betrifft. Öster­reich gehört heute bereits zu den Spitzenreitern mit 22,9 Prozent, aber unsere Ambition ist, dies bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Das wird enormer Anstrengungen in allen Bereichen bedürfen. Aber wir stellen uns dieser Verantwortung, weil wir der Meinung sind, dass mit neuen technologischen Mitteln der frühere Widerspruch zwischen Umwelt und Wirtschaft auflösbar ist und es zu einer Versöhnung von Öko­logie und Ökonomie kommen kann, die am Ende dazu führt, dass wir nicht weniger Wachstum, sondern mehr Wachstum, und nicht weniger Arbeitsplätze, sondern mehr Arbeitsplätze in Österreich haben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser hat in ihrem Redebeitrag auf eine Entschließung des österreichischen Nationalrates verwie­sen und hat gemeint, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ent­schließung säumig wäre. Die sehr verehrte Abgeordnete weiß selbst, dass diese Behauptung keine reale Grundlage hat, denn ich erinnere daran, was in dieser Ent­schließung gefordert wird:

Erstens wird gefordert, dass die österreichische Bundesregierung an die Regierung der Tschechischen Republik herantritt, um den Nachweis zu bekommen, dass alle Sicher­heits­maßnahmen, wie sie im Melker Protokoll gefordert sind, auch umgesetzt werden und dass die tschechische Regierung den Nachweis dafür erbringen soll. – Genau das hat der Herr Bundesminister in einem Gespräch mit dem zuständigen tschechischen Außenminister und in einem offiziellen Schreiben an die tschechische Regierung deponiert. Wir warten auf die Antworten, die hier von Tschechien zu erfolgen haben.

Zum Zweiten ist es so, dass wir in dieser Entschließung aufgefordert werden, alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte zu ergreifen, bis hin zu einer völker­rechtlichen Klage, wenn diese Nachweise vonseiten der tschechischen Regierung als nicht befriedigend empfunden werden.

Das heißt, Schritt eins ist, wir fordern von der Tschechischen Republik die Nachweise ein. Das haben wir getan; wir wissen nicht, was bei diesen Nachweisen herauskommt. Aber parallel dazu prüft die österreichische Bundesregierung die Einbringung einer Völker­rechtsklage, und wie die sehr geehrte Frau Abgeordnete weiß, gibt es dazu eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten des Verfassungsdienstes, des Völkerrechts­büros und unabhängigen Experten, die diese Möglichkeit prüfen. Das heißt, sollte das Ergebnis des Nachweises unbefriedigend sein, wissen wir wahrscheinlich schon zeitgleich, wie wir völkerrechtlich vorgehen können und vorgehen müssen.

Damit das Ganze völlig transparent verläuft und auch die Abgeordneten alle Mög­lichkeiten zur Einsicht und zur Teilnahme haben, sind das österreichische und das tschechische Parlament übereingekommen, dass es hier eine interparlamentarische Kommission geben soll, wo sich auch die Abgeordneten selbst ein Bild darüber machen können, ob die erforderlichen sicherheitspolitischen Nachweise erbracht wer­den oder nicht. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, es geht in dieser Frage ganz klar auf Basis des vom Parlament gewünsch­ten Weges voran. Wir haben Tschechien klar mitgeteilt, dass es keinerlei einseitige Beendigungserklärungen des „Melker Abkommens“ geben kann, weil das nur beid­seitig erfolgen kann. Ein Einverständnis Österreichs zum Abschluss des im „Melker Abkommen“ festgehaltenen Verfahrens kann es nur dann geben, wenn alle Fragen geklärt sind. Aber solange unsere Sicherheitsforderungen nicht beantwortet sind, nicht die erforderlichen Nachweise erbracht werden, kann es keine Beendigung der Verfahren geben, die im „Melker Abkommen“ festgehalten sind. Diese Position ist der tschechischen Regierung sowohl vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler als auch vom


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