Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 70

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Man hat sogar damals für den Fall Vorsorge getroffen: Was ist, wenn wir nur zwei Par­teien haben? Dann hätte die an Stimmen stärkste Partei zwei Kandidaten gehabt und nicht nur einen. Der Fall, dass wir vier oder gar fünf Parteien im Hauptausschuss ver­treten haben und dass von diesen fünf zwei gleich stark am dritten Platz liegen, was die Mandate betrifft, das wurde nicht vorhergesehen.

Daher haben wir hier ein echtes Problem einer verfassungsrechtlichen Lücke, und diese kann man natürlich jetzt mit Interpretationen schließen, das ist richtig. Und wahr­scheinlich, wenn es keine andere Lösung gibt, gibt es keinen anderen Weg als den, den wir heute gehen. Aber eigentlich ist es eine unfaire Krücke, die hier gefunden wird, denn ich sage das auch sehr offen: Der Unterschied zum Vorsitz im Nationalrat ist, dass jeder im Parlament trotzdem vertreten bleibt; das ist eben nur eine Vorsitzfrage. Aber die Frage, ob eine politische Partei, die drittstärkste an Mandaten ist, in einem Or­gan überhaupt vertreten ist oder für sechs Jahre draußen vor der Tür ausgeschlossen bleibt, ist eine ganz andere Frage.

Daher: Aus meiner Sicht hätte es einen einzigen Weg gegeben: entweder ohne Verfas­sungsänderung einen gemeinsamen Personenvorschlag der beiden Parteien zu ma­chen – das ist nicht möglich gewesen, und das verstehe ich auch – oder aber, und das war unser Vorschlag, mit einer Verfassungsnovelle, mit einer Verfassungsänderung diese Lücke so zu schließen, dass man entweder eine Halbzeitlösung macht, wo der, der Stimmenstärkster ist, das Recht hat zu wählen, die ersten drei Jahre oder die zwei­ten drei Jahre, oder – auch dazu wären wir und, ich glaube, auch die Sozialdemokra­tische Partei bereit gewesen – einen vierten Volksanwalt für diese Periode zu installie­ren, damit auch aus demokratiepolitischen Gründen gesichert ist, dass ab einer be­stimmten Größe wirklich alle politischen Parteien hier vertreten sind.

Ich bedauere, dass es dazu nicht gekommen ist, aber ich sage auch ganz offen, dass das Wort vom Verfassungsbruch hier in keiner Weise zutreffen kann. Das sage ich auch ganz deutlich, da muss man seine Worte sehr präzise wählen. Das ist nicht der Punkt, das ist nicht gerechtfertigt.

Wir haben hier eine Wahl zu einer Institution, die wichtig ist, die eine sechsjährige Funktionsperiode hat – übrigens auch ein ganz interessantes Argument für die nachfol­gende Demokratiedebatte, wo es um die Verlängerung der Legislaturperiode geht. Wir werden diesem Vorschlag zustimmen. Wir schätzen und kennen Peter Kostelka abso­lut, er ist geeignet. Wir hoffen, dass sich die Abgeordnete Stoisits entwickelt. Und un­sere Liebe und Zuneigung gilt natürlich Maria Theresia Fekter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


11.08.47

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne, so wie Klubobmann Schüssel, damit, zu sagen, ja, ich glaube, der Gesamtvorschlag des Hauptausschusses ist ein guter Vorschlag, sogar ein sehr guter Vorschlag.

Wir alle kennen Peter Kostelka noch aus der Vergangenheit, als er hier Klubobmann der Sozialdemokraten war: nicht immer ganz einfach, aber ein guter Jurist, verlässlich, immer einsatzbereit – und genau diese Fähigkeiten, glaube ich, kann er sehr gut, was er ja schon gezeigt hat, in der Volksanwaltschaft einsetzen.

Mutatis mutandis möchte ich das auch über Kollegin Fekter sagen. Kollegin Fekter ist keine einfache Persönlichkeit (Abg. Dr. Brinek: Das wäre ja fad!); das ist auch nicht


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