zum Ausnützen aller Fristen kommt. Und die Wahrheit ist, dass die österreichische Bevölkerung gerne ihr Wahlrecht wahrnimmt, aber dann auch will, dass eine bestimmte Zeit lang gearbeitet wird.
Daher halte ich es für sinnvoll, dass damit die Legislaturperiode des Nationalrates auch an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments, der Gemeinderäte und der Landtage in Österreich angepasst wird. Ich halte das für einen sinnvollen Schritt für die weitere Entwicklung der Demokratie in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Es gibt ja vor allem bei der Ausweitung des Wahlrechts in Richtung jüngere Generation sehr viele, die Bedenken erhoben und gefragt haben: Na ja, sind die Jungen eigentlich reif, wählen zu gehen?, oder: Wird die Wahlbeteiligung nicht enorm absinken, wenn die Jungen wählen dürfen?
Wir haben einige einschlägige Erfahrungen von Landtagswahlen in Österreich – aus der Steiermark, aus dem Burgenland, auch aus Wien –, und dort wurde festgestellt, dass zum Beispiel in der Steiermark die Wahlbeteiligung der Jungen exakt dem Durchschnitt der Wahlbeteiligung insgesamt entsprochen hat. Und siehe da, im Burgenland war die Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen sogar höher als die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei der burgenländischen Landtagswahl. (Abg. Strache: Auch in Wien! Wien nicht zu vergessen!) – Wien nicht zu vergessen! – Das heißt, es hat eigentlich das Gegenteil von dem stattgefunden, was da und dort befürchtet wird. Die Jungen haben sich nicht weniger beteiligt an den Wahlen, sondern, ganz im Gegenteil, entweder im gleichen Ausmaß oder stärker.
Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für das politische
Interesse der Jugendlichen in unserem Land, das ist ein gutes Zeichen
für unsere Demokratie – und daher ist es ein wichtiger
demokratischer Schritt, dass die Jungen ab 16 Jahren in Österreich
auch wählen dürfen. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das wird natürlich auch dazu führen, glaube ich, dass es zu einer Veränderung des Durchschnittsalters im Nationalrat kommen wird, weil klar ist, dass sich jede Partei auch anstrengen wird, neben älteren, erfahreneren Leuten mittleren Lebensalters auch jüngere Menschen in den Nationalrat zu bekommen, denn jede Altersgruppe, jede soziale Gruppe will sich natürlich auch im Parlament wiederfinden. Und ich finde es gut, wenn es hier einen demokratischen Wettbewerb gibt, dass auch Jüngere in das Parlament einziehen können. Daher gibt es ja auch die Herabsetzung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre. Ich hoffe, dass möglichst viele der im Parlament vertretenen Parteien von der Möglichkeit, nun junge Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren, auch Gebrauch machen werden.
Ich glaube, es wäre eine wirkliche Bereicherung des
Hohen Hauses und würde auf der Ebene der Abgeordneten zu einer Verbreiterung
der Zugänge, die eben in der Bevölkerung vorhanden sind, auch im
Parlament führen. Also, ich ermutige Sie alle – die Klubobmänner
und alle, die Verantwortung tragen –, dafür zu sorgen, dass in
Zukunft mehr Junge im Parlament sein werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Scheibner hat die Frage gestellt: Was ist denn mit den anderen Teilen der Verfassungsreform? – Ich kann Sie beruhigen, Herr Abgeordneter Scheibner: Es wird das Schritt für Schritt in Paketen dem Parlament zugeleitet. Die Arbeitsgruppe, die sich mit den Ergebnissen des Konvents beschäftigt, wird bis zum Sommer einen nächsten Teil vorbereiten, der dann dem Parlament zugeleitet wird – zur Diskussion, zur Begutachtung et cetera. Das heißt, wir versuchen, das, was der Konvent erarbeitet hat, Schritt für Schritt abzuarbeiten und dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.
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