Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 97

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Ein weiteres Zahlenspiel noch für Herrn Klubobmann Schüssel von der ÖVP, der rich­tigerweise gesagt hat, dass – das ist interessant und dieser Vergleicht hat mich auch herausgefordert – die heute Dreizehnjährigen bei der nächsten Nationalratswahl wahl­berechtigt sein werden. Das ist gut so, da freuen wir uns auch darauf, und da muss man auch – Herbert Scheibner hat davon gesprochen – vorbereitende Maßnahmen treffen. Wissen Sie aber auch, was dann eher beklemmend ist? – Dass die heute Zwölfjährigen das nächste Mal erst mit 20 wählen dürfen, weil Sie sich die Gesetzge­bungsperiode verlängern, und weil die eben das nächste Mal nicht drankommen. Und das ist schon ein bisschen eine Schieflage: Die sind um ein Jahr jünger und dürfen erst mit 20 das erste Mal wählen, während die Dreizehnjährigen schon mit 16, nämlich bei der nächsten Nationalratswahl drankommen. Das ist auch nur ein Zahlenspiel.

Wir freuen uns aber, dass heute beschlossen wird, dass Sechzehnjährige grundsätz­lich wählen dürfen. Das ist eine Forderung, die wir begrüßen, und wir beteiligen uns nicht am Wettbewerb, wer da zuerst war. Das ist so kindisch! Natürlich wollten wir das, natürlich haben wir das immer gefordert, und es ist gut, dass junge Menschen mit 16 Jahren wählen dürfen. Ich würde allerdings auch einen zweiten Schritt machen. Ich würde auch überlegen, ob es nicht vernünftig wäre, wenn wir junge Menschen in die politischen Prozesse, in die gesellschaftspolitischen Prozesse einbinden, dann aber auch die Volljährigkeit auf 16 herabzusetzen und damit auch die Vollrechtsfähigkeit.

Wenn man der Meinung ist: Mit 16 Jahren kann man zum Bundesheer, kann man arbeiten, mit 16 Jahren werden heute Österreicher Olympiasieger oder Weltmeister, dann muss man auch so fair sein und sagen: Okay, dann sollen sie auch wählen dürfen, aber warum setzen wir dann nicht auch die Volljährigkeit von 18 auf 16 herab. Alle Rechte bei allen Pflichten, das wäre die gänzliche Einbindung und die gänzliche Akzeptanz junger Menschen in unserer Gesellschaft und das wäre eine ganz gute Idee, die wir auch einbringen könnten. (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Verlängerung der Legislaturperiode sind wir deshalb ein bisschen skeptisch, weil Ihnen, Herr Bundeskanzler, bei Ihren Ausführungen nicht ein Satz zur direkten De­mokratie über die Lippen gekommen ist, und es würde uns schon sehr interessieren, dass Sie die direkte Demokratie stärker anwenden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwal­tungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen Kontrolle geschaffen werden, sowie Volksabstimmungen bzw. Volksbegehren über wichtige Gesetzesvorhaben verstärkt angewendet werden.“

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Jawohl! Wir wollen von Ihnen, wenn Sie sich schon die Regierungsperiode verlängern, auch eine Garantieerklärung haben, dass Sie bei wichtigen Gesetzesmaßnahmen auch Volksabstimmungen und Volksbefragungen stärker anwenden. Dann könnten Sie zum Beispiel jetzt die Familien fragen, ob es denn gut ist, dass die ÖVP-Ministerin Kdolsky, die Spaß- und Ulkministerin des Landes, jetzt den Eltern und Familien im


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