Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 98

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Nachhinein das Kindergeld wegnimmt, dass wir ihnen zugestanden haben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Da könnten Sie einmal eine Volksabstimmung darüber machen, und Sie werden se­hen, die Familien werden das ablehnen. Daher stehen Sie zur direkten Demokratie und sagen Sie uns auch dazu etwas, Herr Bundeskanzler. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Westenthaler ein­gebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie ist aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (129 d.B.)

Die geplante Reform des Wahlrechtes blieb trotz der Kürze der zur Verfügung stehen­den Diskussionsmöglichkeiten nicht ohne Widerhall und Widerspruch. Insbesondere die geplante Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahren forderte den Widerspruch einer bundesweiten Initiative heraus.

Wahlen stellen ja jenes demokratische Instrument dar, in welchem sich die Souveräni­tät eines Staatsvolkes und seine Möglichkeiten der Mitbestimmung ausdrücken. Wenn die Legislaturperiode nun um ein Viertel verlängert wird, geht mehr von dieser Souve­ränität auf die Regierung über, ohne dass gleichzeitig ein entsprechendes demokratie­politisches Gegengewicht gesetzt wird, wie z.B. Verbesserungen in den Einsatzmög­lichkeiten der bereits vorhandenen Mittel der direkten Demokratie.

Es stellt sich besonders die Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Be­schlussfassung des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwal­tungsreform beschlossen werden könnte. Unabhängig davon wäre aber insbesondere zu gewährleisten, dass dem geplanten demokratiepolitischen Defizit ein Gegenpol durch entsprechende Verbesserungen in den demokratischen Kontrollrechten gesetzt wird.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwal­tungsreform Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen Kontrollrechte geschaffen werden.“

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