Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 104

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Aber nun zu etwas Wichtigerem, nämlich zur Senkung des Wahlalters auf 16. Als Ju­gendsprecher des BZÖ möchte ich sehr klar festhalten – und da kann ich eine gerade Linie von der Vergangenheit herauf bis heute fortsetzen –, dass wir voll und ganz dafür sind! Wir begrüßen es sehr, dass diese Wahlaltersenkung umgesetzt wird. Denn was gibt es Schöneres, als dass nun auch die Jugend ab 16 demokratiepolitisch mit einge­bunden wird, ihre Ideen mit einbringen kann, ihre Vertreter wählen kann und sich dann auch noch, gesenkt auf 18, selbst zur Wahl anbieten kann?! Wirklich eine schöne Ent­wicklung, die wir voll und ganz begrüßen! (Beifall beim BZÖ.)

Es wurde vorhin auch schon erwähnt, dass in Wien und in Kärnten Wählen ab 16 auf regionaler Ebene bereits der Normalzustand ist. Da hier ja alle gesagt haben, dass es zwar unwichtig ist, wer was zuerst eingeführt hat, dann aber sehr wohl wieder gesagt haben (Abg. Dr. Cap: Der Kragen passt nicht!) – ja, das Kärntner Wappen, das ist schön, nicht? (Abg. Dr. Cap: Aber der Kragen passt nicht!); ach, der Kragen passt nicht?, na gut –, dass die Herabsetzung des Wahlalters von dem einen oder anderen viel früher durchgeführt wurde, ist auch festzuhalten, dass Kärnten eines der ersten Bundesländer in Österreich war, die das auf regionaler Ebene gemacht haben. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist für uns auch sehr wichtig – das gehört ja wirklich hervorgehoben – und mir als Jugendsprecher ein besonderes Anliegen – da unterscheide ich mich von Kollegin Rudas –, dass in den Schulen sehr wohl Begleitmaßnahmen gesetzt gehören. Denn es kann wirklich nicht sein, dass in Zukunft, da es jetzt nicht nur um Interessenten für die künftigen Wahlen geht, sondern wirklich um Wähler, dann die Berufspolitiker in die Schulen gehen und dort von ihrer rhetorischen und politischen Macht Gebrauch ma­chen, um eine Beeinflussung vor Ort vorzunehmen. Hierfür sind wir nicht, hier gehören wirklich Begleitmaßnahmen gesetzt.

Zum Schluss möchte ich aber der Jugend auch mitgeben, dass wir heute nur ein Mit­gestaltungsrecht einräumen. Die Ausnützung und die Umsetzung dieses Rechtes liegt aber in ihrer Hand, und dazu kann ich die Jugend nur aufrufen.

Ich darf ganz zum Schluss, auch in Ergänzung des vorhin von Abgeordnetem Scheib­ner zur Briefwahl Gesagten, festhalten, dass wir natürlich für die Einführung der Brief­wahl sind, jedoch zur Gewährleistung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der für die Einführung der Briefwahl notwendigen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich insbesondere darauf geachtet wird, dass die Einhaltung der Grundsätze des geheimen und persönlichen Wahlrechts – wie im Bundes-Verfassungsgesetz festgeschrieben – gewährleistet und jeder Verstoß da­gegen strengstens geahndet wird.“

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.59

 


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