aufgrund dem in der
Regel unumstrittenen parteipolitischen Naheverhältnisse zu einer Partei –
der Zutritt zur Schule nicht gewährt werden.
Es ist daher
notwendig, mit der Senkung des Wahlalters auch eine völlige parteipolitische
Trockenlegung des Politsumpfes im österreichischen Bildungssystem zu gewährleisten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der geplanten Senkung des
Wahlalters für die Umsetzung folgender Begleitmaßnahmen einzusetzen:
Echte Objektivierung
bei der Bestellung von Lehrpersonal und Schulleitern.
Strenge
Disziplinarmaßnahmen für Lehrer, die in Schulen parteipolitisch
agieren.
Verbot von
parteipolitischen Aktivitäten nicht nur in sondern auch vor Schulen im Rahmen
der Schaffung einer Schutzzone.
Einrichtung einer
parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und
Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen
wenden können.
Politiker, auch wenn
sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampfzeiten
keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.
Schulfremde Politiker
sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im
Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Rednerin erteile ich nun Frau Abgeordneter Grander das Wort. 2 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte.
13.11
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Briefwahl ist ein Angebot an mündige Wähler, und die österreichische Verfassung bietet diese jetzt den Staatsbürgern – keiner muss Gebrauch davon machen, keiner wird dazu gezwungen. Es wird im Sinne des allgemeinen Wahlrechts den Wählern, die sonst von der Ausübung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen wären, diese Form der Stimmabgabe ermöglicht. Dies trifft insbesondere für die Ebene der Länder und Gemeinden zu, wo das sehr wichtig ist.
Ich bin selbst in der Kommunalpolitik als Vizebürgermeisterin tätig, und gerade da gibt es oft Barrieren in der Art, dass irgendwelche Fahrten geplant sind, wenn Gemeinderats- oder Landtagswahlen sind. In Zukunft hat man die Möglichkeit, trotzdem seine Stimme abzugeben.
Diese Änderung bedeutet aber auch eine Verbesserung für Auslandsösterreicher, im Speziellen auch wieder im Hinblick auf die Landtagswahlen. Die fliegende Wahlkommission bleibt bestehen.
Wählen ist in Zukunft mit 16 möglich. Ich möchte als Kommunalpolitikerin sagen, Jugendliche interessieren sich sehr wohl für die Politik und kommen auch immer wieder
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