Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 114

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4. In Art. 1 wird die bisherige Z 65b zu Z 65c. Als neue Z 65 b wird eingefügt:

„65b. § 128 lautet samt Überschrift:

„Übergangsbestimmung

§ 128. Die Bundesregierung hat bis zum Ablauf des 31. August 2007 die sich aus § 12 Abs. 2 und 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2007 er­gebenden Änderungen in der Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde durchzufüh­ren.““

5. In Art. 1 wird in der nunmehrigen Z 65c im § 129 Abs. 1d das Zitat „15 Abs. 2“ durch das Zitat „15 Abs. 2 und 3“ ersetzt und vor dem Zitat „129 Abs. 2“ das Zitat „128 samt Überschrift,“ eingefügt.

Begründung

In Entsprechung der vorgeschlagenen Neufassung des Art. 26a B-VG soll auch in der NRWO vorgesehen werden, dass die im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien, die nach ihrer bei der letzten Nationalratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf Berufung von Beisitzern hätten, dennoch berechtigt sind, einen Beisitzer für die Bundeswahlbehörde vorzuschlagen. Die Zahl der Beisitzer ist gemäß Art. 26a zweiter Satz B-VG in der NRWO festzusetzen und wird mit siebzehn Beisitzern bestimmt, darunter zwei Richter des Dienst- oder Ruhestandes.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten hat sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


13.21.20

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion im Vorfeld stellt für mich einen wichtigen demokratiepolitischen Aspekt dar, mit allen Kritikpunkten, Einwänden, Vorschlägen, und so kommen wir letztendlich heute auch zu diesem wichtigen Paket.

Ganz kurz drei inhaltliche Bemerkungen zum Wählen mit 16. Wählen mit 16 wird ja in Wien bereits erfolgreich praktiziert, und es ist absolut zeitgemäß, dass das auch heute hier beschlossen wird. Ganz sicher wird auch der Anerkennungsgrad der staatlichen Institutionen durch die Jugendlichen gehoben.

Ich habe – wie Sie wahrscheinlich auch – sehr oft Führungen hier im Haus mit jungen Menschen, mit Schülergruppen. Jeder von uns, der diese Führungen macht, kann fest­stellen, wie engagiert und wie interessiert die jungen Menschen sind, wie groß ihr Inter­esse ist und wie stark sie auch politisch engagiert sind. Diese jungen Menschen wer­den auf die Diskussionen, auf die Exkursionen von den Lehrerinnen und Lehrern, von den Pädagogen ganz hervorragend vorbereitet. Sie sind sehr kritisch und wollen sehr genau wissen, wie Demokratie, wie Parlamentarismus hier tatsächlich abläuft.

Dieses Interesse konnte bis jetzt eigentlich nur in NGOs und außerhalb des Parla­ments befriedigt werden. In Zukunft können die jungen Menschen durch diese Ände­rung des Wahlrechts selbst mitgestalten und die staatlichen Institutionen mit prägen.

 


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