Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der verfassungsmäßig geschützten Wahlgrundsätze.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 in 130 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Spindelegger, Dr. Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Da der vorliegende Entwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich lasse sogleich über den Gesetzesentwurf samt Titel und Eingang in 130 der Beilagen in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wittmann, Spindelegger, Glawischnig-Piesczek, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür
aussprechen, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das
ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Beseitigung der aus der Verwendung unterschiedlicher Rechtsbegriffe (politische Partei, wahlwerbende Partei, Wahlpartei, wahlwerbende Gruppe, Klubs) resultierenden Unklarheiten und Präzisierung jener Bestimmungen, die die ordnungsgemäße Besetzung von Wahlbehörden sowie die Behandlung von Wahlvorschlägen zum Regelungsgegenstand haben.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 23.)
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