Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 124

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 130 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend Briefwahlrecht und behinderte Men­schen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 24.)

13.53.094. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (66 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geän­dert wird (104 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als Erster Frau Abgeordneter Schasching das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.53.38

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Heute ist in der Tat ein wichtiger Tag für die österreichische Demokratie und auch ein wichtiger Tag für den österreichischen Sport. Wir beschließen heute das Anti-Doping-Bundesgesetz und stellen auch die Wei­chen für eine österreichische Anti-Doping-Agentur, aber wir ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetz, um ... (Unruhe im Saal.)

Frau Präsidentin, es ist ein bisschen laut! (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Danke schön.

Also wir ändern auch das Bundes-Sportförderungsgesetzes, indem wir mehr Geld für Sportausübung der Jüngsten in unserer Gesellschaft im Bereich Kindergarten und Schule zur Verfügung stellen. Mehr Mittel in diesem Bereich sind äußerst notwendig. Und ich weise noch einmal darauf hin: Der eine Teil, der Beschluss des Anti-Doping-Bundesgesetzes, befasst sich sozusagen mit dem ungesunden Teil des Sportes, näm­lich mit dem Bereich des Spitzen- und Leistungssports, der an sich ja nicht gerade ge­sund ist und wo es in der letzten Zeit viele große Diskussionen und Probleme gegeben hat. Aber Spitzen- und Leistungssport haben enorme Bedeutung für die nationale Iden­tifikation, für den Tourismus, für die österreichische Wirtschaft, für den Handel und vor allem für die Motivation zur Sportausübung, vor allem für die 60 Prozent der passiven Konsumenten.

Die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes hingegen, wo es um die dreipro­zentige Erhöhung der Mittel für Maßnahmen im Kindergarten- und Schulsport geht, be­fasst sich sozusagen mit dem gesunden Teil des Sports, nämlich mit dem Breitensport, mit Initiativen zur Bewegung und mit Bewegungsförderung. Das bedeutet: 1,8 Millio­nen € sind jetzt für bewegungsfördernde Maßnahmen auf Schiene gestellt.

Es ist erfreulich, dass man nun nach einer Phase vieler guter Projekte an eine flächen­deckende Initiative für mehr Bewegung und Sport im Kindesalter gemeinsam arbeiten wird.

Diese Zusammenarbeit ist notwendig und wichtig, denn Kinder haben ein Recht auf Bewegung. Wir als Gesetzgeber und Repräsentanten der Gesellschaft haben die Ver­pflichtung, diesem Recht auch zum Durchbruch zu verhelfen und es den Kindern zu ermöglichen, sich mehr zu bewegen. Als Präsidentin der ASKÖ Wien habe ich über


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