Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 243

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Das ist ebenfalls ein sehr positiver Aspekt, dass auch in der Behördenlandschaft, die in der Öffentlichkeit nicht immer nur eine gute Charakteristik hat, zu bemerken ist, dass durchaus auch ein Entgegenkommen und eine vernünftige Haltung vorhanden sind.

Die Volksanwaltschaft kann aber auch vielen Menschen nicht helfen, etwa dort, wo Ge­richte zuständig sind, wo die Rechtsprechung einsetzt, weil das eben bei der Unabhän­gigkeit der Gerichtsbarkeit endet.

Wir können aber auch dort wenigstens aufklärend wirken. – Auch das ist, wie ich be­merkt habe, schon sehr positiv, wenn die Bürger, wenn die Menschen merken, es gibt eine Institution, wo sie sich hinwenden können, wo sie vielleicht nicht unmittelbar Hilfe bekommen, aber wo sie wenigstens mit ihren Problemen gehört werden.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in den Vordergrund rücken, nämlich das Zu­sammenspiel zwischen dem Parlament und der Volksanwaltschaft, das durchaus posi­tiv ist. Vielleicht ist es noch verbesserungswürdig, wenn man zum Beispiel betrachtet, dass von den Anregungen im legistischen Bereich seit 2001 32 Prozent umgesetzt wurden, während der Rest noch einer Umsetzung harrt. – Da könnte man durchaus an­setzen.

Man könnte ebenfalls das Zusammenspiel zwischen der Tätigkeit der Volksanwalt­schaft, den Berichten der Volksanwaltschaft und der Tätigkeit des Hohen Hauses noch verbessern, etwa im Bereich der parlamentarischen Anfragen, weil ja der Volksanwalt­schaft durch die Kompetenzen, die ihr aufgrund der Verfassung gegeben sind, auch Grenzen gesetzt sind.

Ich möchte noch eine Frage der Frau Abgeordneten Weinzinger beantworten, die sich erkundigt hat, ob es Beschwerden von Tierschützern gibt, dass sie in ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Es gibt seit voriger Woche eine Be­schwerde, die in diese Richtung geht. Die ist jetzt von uns in Bearbeitung genommen worden, und wir werden das Prüfungsverfahren einleiten.

Ich möchte mich abschließend herzlichst bei den beiden Volksanwälten bedanken, bei der Vorsitzenden Volksanwältin Rosemarie Bauer, die mir, der ich ja nur wenige Mo­nate im Amt war, gleich von Beginn an in einer äußerst konstruktiven und fairen Weise entgegengekommen ist und mir geholfen hat, mich möglichst schnell in das Amt ein­zuarbeiten, genauso wie Volksanwalt Dr. Kostelka.

Ich möchte dieser Kollegin und diesem Kollegen wirklich herzlichst für diese Aufnahme damals im Dezember danken, und ich möchte natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Volksanwaltschaft danken. – Ich hätte mich niemals so schnell zu­rechtfinden und die Arbeit erledigen können, wären sie mir nicht in dieser ausgezeich­neten Art und Weise an die Hand gegangen.

Ich möchte aber auch meinem Vorgänger Abgeordnetem Mag. Stadler danken, der mir nicht nur ein voll funktionierendes Büro und einen exzellenten Mitarbeiterstab hinterlas­sen hat, sondern der auch in seiner Tätigkeit als Volksanwalt – davon konnte ich mich bei vielen Fällen und auch bei der Erstellung des Berichtes 2006 überzeugen – in sei­nen fünfeinhalb Jahren in diesem Amt ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle auch dem wiedergewählten Volksanwalt und den beiden neugewählten Volksanwältinnen alles Gute wünschen, dass auch sie diese erfolgrei­che Arbeit der Volksanwaltschaft insgesamt, die seit Ende der siebziger Jahre im Inter­esse der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in Österreich geleistet wird, weiter­führen können. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Weiterentwicklung unserer De­mokratie ganz wichtig.

 


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