Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 244

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Ihnen, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, darf ich auch alles Gute für Ihre Arbeit für Österreich wünschen. Damit ich nicht allzu ernst ausklinge, möchte ich sagen, dass ich einen Rekord aufgestellt habe – vielleicht nicht ganz freiwillig –, ich bin nämlich der Volksanwalt, der am kürzesten im Amt war. Es war trotzdem überaus interessant, und ich hoffe, dass ich auch vielen Bürgerinnen und Bürgern helfen konn­te. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

20.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Ka­bas! – Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. – Bitte.

 


20.06.25

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Es ist heute so viel gedankt worden, dass ich in diesen Reigen einstimmen muss. Ich darf mich zuerst beim Hohen Haus sehr herzlich für das durch meine Wiederwahl ausgesprochene Vertrauen bedanken. Ich darf mich auch bei Frau Kollegin Bauer, Herrn Kollegem Kabas und Herrn Kollegem Stadler be­danken.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben noch 34 Redner vor sich, und es ist 20 Uhr. Ich werde daher versuchen, mich entsprechend kurz zu fassen. (Allgemeiner Beifall.)

Danke dafür, dass am Beginn dieser Legislaturperiode ein Volksanwaltschaftsaus­schuss eingerichtet wurde. Was wir uns von diesem Ausschuss wünschen ist, dass mit den davon Betroffenen, mit den politisch Verantwortlichen Diskussionen über unsere Anliegen direkt geführt werden und dass das nicht über den Umweg eines Regierungs­vertreters erfolgen muss, der den Sachverhalt nicht wirklich kennt.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz auf das eingehen, was die Ab­geordneten Darmann und Steier angesprochen haben, nämlich auf die Zwei-zu-eins-Regel: Es ist selbstverständlich und ein Beschluss dieses Hauses, dass auf der Rück­bank eines normalen Pkw, die für drei Personen zugelassen ist, drei Kinder sitzen dür­fen und nicht sechs. – Es ist aber offensichtlich selbstverständlich – und da fordere ich wirklich das Hohe Haus auf, entsprechende gesetzliche Handhabungen zu beschlie­ßen –, dass auf einer Zweierbank in einem Autobus vier Kinder sitzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heißt, in einem für 50 Personen zugelas­senen Autobus sitzen 100 Kinder. Das ist ein Problem, das in diesem Zusammenhang wirklich unbefriedigend gelöst ist. Ich bitte Sie zu handeln!

Frau Abgeordnete Haidlmayr! Die Behindertenförderung ist wirklich ein Problem, und zwar deswegen, weil es für den Betroffenen letztendlich ein Hase-und-Igel-Spiel ist. Nicht eine, sondern mehrere Einrichtungen fördern – die Sozialversicherung, das Bun­dessozialamt, die Sozialhilfe –, und meistens tun sie dies zeitlich befristet.

Der Betroffene – in der Regel behinderte –, der sich ohnedies nicht immer so leicht mit der Mobilität tut, hat nun all diese Förderungszusagen innerhalb einer ganz bestimmten Frist einzuholen. Gelingt ihm das nicht, beginnt dieser Hürdenlauf von vorne. Auch in diesem Zusammenhang: Bitte helfen Sie uns, bitte tun Sie etwas!

Herr Abgeordneter Eßl, wenn wir in einem Jahr insgesamt nur sieben Missstandsfest­stellungen getroffen haben, dann hat das mit der Qualität der österreichischen Verwal­tung zu tun, aber auch mit ihrer Einsicht, dass ein Umgang mit der Volksanwaltschaft nicht mehr nach dem Grundsatz geht, sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim, sondern dass im Grunde genommen eingestanden wird, welche Fehler ge­macht werden, und diese Fehler letztendlich, ohne dass es einer Missstandsfeststel­lung bedarf, ausgeräumt werden können.

 


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