Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 245

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Ich glaube, das ist eine sehr gute Praxis der österreichischen Verwaltung, die von ihrer wirklichen Qualität zeugt.

Letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Frau Ab­geordnete Rinner, es ist wirklich unfair, dass bei einer Doppelbelastung von Präsenz­dienst und Zivildienst auf der einen Seite und Studium auf der anderen Seite keine Familienbeihilfe gewährt wird, vor allem bei den exorbitant unterschiedlichen Zuver­dienstgrenzen. Ich glaube, dass da ein gesetzgeberischer Akt durchaus notwendig ist.

Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen im Zusammenhang mit unseren legisti­schen Anregungen machen! Das Unterhaltsvorschussgesetz ist ein Gesetz, das mehr als 30 Jahre alt ist und wo eine entsprechende Handlung notwendig wäre. Die Verfah­rensdauern sind bei weitem zu lang. Aber nicht nur in diesem Zusammenhang haben wir Kritik anzubringen. Vorläufige Zahlungen sind in weiten Bereichen praktisch totes Recht. Die Zahlung hört mit dem 18. Lebensjahr auf. Das heißt, dass damit mitunter nicht einmal die gesamte Ausbildung in einer Mittelschule abgedeckt wird.

Das Groteske ist Folgendes: Wenn der Mann – meistens ist es ja ein Mann – leistungs­fähig, aber nicht zahlungswillig ist, dann bekommt die Frau etwas. Wenn der Mann aber krank wird oder beispielsweise unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt, dann be­kommt in der Regel weder das Kind, noch die ehemalige Ehefrau oder die Mutter etwas. – Das ist eine groteske Situation. Da ist in diesem Zusammenhang zu handeln.

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nächste Winter kommt mit absoluter Sicherheit, und damit auch die Pro­bleme in einem Land mit der höchsten Hubschrauberrettungsdichte der Welt. Das heißt aber, Leistungen von 2 000 bis 3 000 € für den Einzelnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Landeck hat es folgenden Fall gegeben: Ein zwölfjähriger Bub ist mit seinen Freunden Schifahren gegangen, hat sich verletzt, und die Verletzung hat dramatisch ausgeschaut. – Das hat nicht nur der Pistendienst festgestellt, sondern auch ein vorbeikommender Arzt. Die Diagnose lautete mögliche Rückenverletzung, nur Hubschrauberrettung komme in Frage.

Der junge Mann mit zwölf Jahren wird per Hubschrauber in das Krankenhaus Landeck geflogen, dort wird er in einem Computertomographen untersucht, und dann sagt ein Ärzteteam, Gott sei Dank, gar nichts ist passiert. – Wäre das alles, wäre es ja erleich­ternd. Aber dann kommt die Rechnung der Sozialversicherung, die sagt, das, was Ärzte auf der Piste nicht festgestellt haben und was erst im Nachhinein – nach der Ret­tung – durch die Untersuchung mit einem Computertomographen festgestellt werden konnte, dass nämlich keine Lebensgefahr bestanden hat, ist der Grund dafür, dass kein Schilling erstattet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tirol hat in diesem Zusammenhang ein Hub­schrauberrettungsgesetz gemacht. Ich glaube, es bedarf einer gesamtösterreichischen Lösung. Auch in diesem Zusammenhang darf ich Sie ersuchen, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Danke vielmals, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den beiden neuen Kol­leginnen, die ja bereits designierte Volksanwälte sind. (Allgemeiner Beifall.)

20.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Herzlichen Dank, Herr Volksanwalt Kos­telka! – Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

 


20.14.04

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Abgeordnete! Ich beziehe mich nur kurz auf einen Fall, den


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