Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 250

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und dass wir uns für diesen Personenkreis noch einmal besonders überlegen, was für die Verkehrssicherheit schon präventiv dazu beitragen kann, damit es erst gar nicht zu Haftpflichtversicherungsfällen in dieser Form kommt.

Es wird also so sein, dass meine Fraktion der Regierungsvorlage grundsätzlich zustim­men wird. Die beiden Anträge, die von den Grünen hier einbracht wurden, werden, so wie das auch im Ausschuss der Fall war, abgelehnt, wobei wir, wie gesagt, über den Antrag betreffend die Fahrräder sehr gerne weiter diskutieren und darüber reden wollen, wie wir hier zu mehr Verkehrssicherheit kommen können.– Ich danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zur Klarstellung: Die beiden Anträge der Kollegin Moser – Entschließungsantrag und Abänderungsantrag – liegen noch nicht vor, gelten somit als noch nicht eingebracht.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weinzinger. Sie haben sich für 4 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.28.35

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben folgende Gesetzeslage zu behandeln, und es ist nicht einmal wenig, was wir hier in einem Schwung mitbearbeiten mit dem Verkehrsopfer-Entschä­digungsgesetz. Damit müssen auch verändert werden: das Kraftfahrzeug-Haftpflicht­versicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz, das Gastwirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über in­ternationale Versicherungsrecht (Abg. Dr. Graf: Aufhören! Aufhören! Hör auf!) und so weiter und so weiter.

Meine Damen und Herren, wir machen gewaltige Dinge. Und warum machen wir das? – Weil uns die EU dazu aufgerufen hat mit der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtver­sicherungs-Richtlinie. Und wenn die EU ruft, dann springen wir, denn wir sind ja be­kanntlich die Weltmeister.

Der ÖAMTC teilt uns mit, dass es maximal zehn Fälle pro Jahr gibt, wo es zu Groß­schäden kommt, aber wenn man weiter liest, weiß man, dass diese Großschäden dann wesentlich höher sind als 3 Millionen € und auch wesentlich höher als 6 Millionen €. Das sind die Dinge, wo alles Mögliche zusammenbricht und Tunnels zu brennen begin­nen.

Fest steht: Als die EU begonnen hat, diese Richtlinie zu bearbeiten, da kamen die Lobbys. Da hat sich herausgestellt, dass nicht die Lobby der Autofahrer, der Kraftfahrer die stärkere war, sondern offensichtlich die Lobby des Versicherungswesens.

Klar ist auch: Wenn wir diese Erhöhung von 3 Millionen auf 6 Millionen durchführen, dann wird uns selbstverständlich die Versicherungswirtschaft mit Tränen in den Augen mitteilen, dass sie daher die Prämien erhöhen muss. Und seien es nur 10 € pro Jahr, so bedeutet das bei 4,5 Millionen Autobesitzern in Österreich allein – und Österreich ist bekanntlich ein kleines Land, aber die EU-Richtlinie gilt für ganz Europa, und da sind wesentlich mehr Bürger und Autobesitzer – einen Mehrertrag für die Versicherungswirt­schaft von – 4,5 mal 10 – 45 Millionen €. Soll ich es Ihnen in „alte Schillinge“ überset­zen?

Das ist der Hintergrund dieser Sache! Und wiederum ist die Melkkuh der Nation, der Staatsnation Österreich der Autofahrer. Irgendwann muss das ein Ende haben! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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