Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 VOEG ist bei der Ziffer 2 nach dem Wort „unterliegt“ das Wort „oder“ einzufügen und eine Ziffer 3 wie folgt zu ergänzen:
„3. im Fall des § 4 Abs. 1 Z 2 durch ein Fahrrad“
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(Abg. Brosz nimmt ein Schriftstück vom Rednerpult. – Abg. Scheibner: Er hat Ihnen den Antrag gerade weggenommen! Haben Sie das bemerkt, Frau Kollegin? Der Antrag wurde Ihnen weggenommen!)
Ich hoffe, dass wir durch diese Abänderung dann gleiches Recht schaffen können. Es geht ja um die Betroffenheit, und es geht darum, dass Menschen wirklich ordentlich entschädigt werden können, dass die Anspruchsberechtigten breiter gefächert werden und auch darum, dass sich die Volksanwaltschaft in Zukunft nicht mit solchen Fällen auseinandersetzen muss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.25
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.25
Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich um ein Gesetz, das einer EU-Richtlinie Folge leistet, und ich darf hier nur grundsätzlich feststellen, dass es sich um eine gute Regelung handelt. Es geht vor allem auch darum, dass alle in Europa fahrenden Kraftfahrzeuge gegenseitig, egal, aus welchen Ländern sie kommen, sicher sein können, dass sie haftpflichtversichert sind.
Zu den Argumenten der Frau Kollegin Moser möchte ich nur festhalten – das hat auch Kollege Rossmann im Finanzausschuss ähnlich gesagt, und die Anträge hat er uns auch schon zur Kenntnis gebracht –, dass natürlich das Ausmaß der Versicherungssumme eine Rolle spielt. Ich darf festhalten, dass im Gesetz vorgesehen ist, die Entschädigungssumme von bisher 3 Millionen anzuheben und auf 6 Millionen zu verdoppeln. Ich habe mich aber bei der Versicherungswirtschaft erkundigt: In der Regel versichern die Versicherungen dann bei gleichen Prämien wesentlich höher als 6 Millionen, also 10 Millionen und mehr.
Was die Fahrräder anlangt, haben wir auch im Ausschuss darüber diskutiert, dass das natürlich ein Vice-versa-Fall wäre. Wenn Fahrräder auch unter dieses Regime fielen, müssten auch Fahrradfahrer in eine Haftpflichtversicherung einzahlen. Die logische Folge wäre natürlich, dass es zu wesentlich höheren Kosten auch für Fahrradfahrer käme.
Das Argument der Fahrerflucht ist natürlich ein Problem generell, nicht nur bei Fahrradfahrern, sondern auch bei anderen Verkehrsteilnehmern. Wir haben aber im Ausschuss angeboten – und dazu lade ich auch die Frau Kollegin Moser ein –, dass wir uns überhaupt die verkehrsschwachen Teilnehmer noch einmal genau anschauen wollen, welche Regelungen wir auch in der Straßenverkehrsordnung vorsehen können, was Fahrräder, Mütter mit Kinderwagen, Kinder, Behinderte und so weiter anbelangt,
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