Hinsicht unzulänglich, was jetzt vom Ausmaß her und von der Zahl der Betroffenen her hier bei uns durch diese Umsetzung einschränkend vorgenommen wird.
Ich darf ein Beispiel nennen. Es geht ja um die Erhöhung der Versicherungssummen, und hier hat Frau Dr. Berger, als sie noch im EU-Parlament tätig war, sehr wohl dafür plädiert, dass Versicherungssummen gerade bei Personenunfällen auf 10 Millionen erhöht werden. Denken Sie daran, dass einzelne Menschen wirklich sehr starke Schäden erleiden können, sehr starke Verletzungen erleiden können. Dann ist ein Pflegebedarf in größerem Umfang notwendig, und das erfordert Geld. Wir jedoch setzen die EU-Richtlinie nur mit einer relativ niedrigen Schadenssumme um, nur mit 5 Millionen, nicht mit 10 Millionen.
Auch bei den Sachschäden, bei der Sachschadensdeckung bleiben wir weit unter dem, was die EU vorschlägt, und vor allem auch weit unter dem, was in einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist, was möglich ist in den skandinavischen Staaten, was teilweise sogar möglich ist in unseren nördlichen und östlichen Nachbarstaaten.
Das sehe ich nicht ein, und deshalb möchte ich gleich eine Art Entschließungsantrag einbringen, und zwar auch als eine Art Zusatzergänzung:
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssumme im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.
Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Großschadensunfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kostenbelastung der einzelnen Haftpflichtversicherten und in Übereinstimmung mit der erfolgreichen Regelung dieser Frage in einer Reihe europäischer Staaten.
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Ich sehe nicht ein, dass wir Versicherungen schützen und die Schadenssumme sehr niedrig halten, wenn auf der anderen Seite die wirklich Betroffenen, die Opfer nicht das Auslangen mit den erforderlichen Zahlungen finden können, mit dem, was Sie ihnen gesetzlich zugestehen.
Hier hat auch der ÖAMTC sehr deutlich Kritik geübt und darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Haftungssumme noch lange keine Prämienerhöhung bedeutet, weil die Prämien bei uns sowieso schon relativ hoch sind und sie spielend auch diese Massenschäden und diese höheren Haftungsrahmen abdecken können.
Das ist der eine Aspekt, warum wir Ihren Vorschlag nicht mittragen können, sondern einen besseren Entschließungsantrag einbringen, und der andere Aspekt ist ebenfalls die Frage des Umfangs des Kreises der Beteiligten, die Schadenersatz erhalten können. Zum Beispiel sehen Sie vor, dass sehr wohl verschiedene nichtversicherungspflichtige Fahrzeuge leistungsverpflichtet werden, wenn hingegen ein Unfall passiert, der von Radfahrern ausgelöst worden ist, dann ist das nicht der Fall, bei Fahrerflucht zum Beispiel. Dann können die Unfallopfer von solchen fahrerflüchtigen Radfahrern nicht entschädigt werden, und das ist unseres Erachtens ebenfalls ein Mangel.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
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