Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 253

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Deswegen sind wir bei diesen kleinen Dingen hier derart sensibel, weil wir diese Belas­tungspolitik für Autofahrer einfach nicht mehr akzeptieren können, nicht mehr akzeptie­ren wollen und uns hier auch als Anwalt der Autofahrerinteressen im Hohen Haus posi­tionieren und von dieser Position auch keinen Schritt abweichen werden.

Daher lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.39.11

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vilimsky, wir sind auch wie Sie der gleichen Meinung, dass die Autofahrer nicht geschröpft werden sollen. (Abg. Dr. Graf: Nicht schon wieder!) – Ich bete das jetzt nicht herunter, was die Belastung der Österreicher betrifft, aber in dem Fall handelt es sich um eine EU-Richtlinie, und da kann nichts Ne­gatives dran sein, wenn wir die Mindestdeckungssumme von 3 Millionen auf 6 Millio­nen erhöhen, noch dazu wenn mehr Opferschutz dabei ist und dieser europaweit gilt. Das ist ja immerhin schon ein Riesenfortschritt, weil das bis dato nicht gegeben war und wir auch an jene Sach- und Personenschäden denken müssen, die außerhalb un­seres Landes passieren.

Deshalb halten wir das für eine grundlegend richtige Maßnahme und werden dieser Gesetzesvorlage auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


20.40.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte kurz die Gelegenheit nützen, um auf drei Sachen hinzuweisen:

Teil eins: Wir haben uns bemüht, im Zuge der Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherungs-Richtlinie gleich eine Neukodifizierung vorzunehmen. Wie schon vorher von den Kollegen und Kolleginnen richtig ausgeführt wurde, dient das Gesetz einer Verbesserung des Verkehrsopferschutzes, und wir sind der Meinung, dass eine Verdoppelung der Mindestversicherungssummen von 3 Millionen € auf 6 Millionen € genau jenes Augenmaß ist, das mit dieser Richtlinienumsetzung bei uns Gesetz wer­den soll.

Warum? – Derzeit schließen mehr als drei Viertel aller Zulassungsbesitzer Kraftfahr­zeugsversicherungen ab, die deutlich höhere Summen umfassen. Es wird in Österreich im Regelfall gar keine Versicherungspolizze mehr angeboten mit einer Mindestde­ckungssumme, die geringer ist als dieser Betrag. Die zu erwartenden Folgekosten für die Autofahrer sind daher relativ gering. Insofern kann ich die Befürchtungen meiner Vorredner nicht ganz nachvollziehen.

Was die Wünsche nach einer deutlichen Erhöhung der Mindestversicherungssummen betrifft, erlauben Sie mir auszuführen, dass dann, wenn man über den derzeitigen Be­stand deutlich hinausgeht, natürlich auch eine relevante Prämienerhöhung stattfinden würde und dies bei der jetzigen Umsetzung der Richtlinie eine etwas überschießende Form der Umsetzung wäre.

 


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