Ich möchte nicht verhehlen, dass es in diesem Bereich einzelne Härtefälle gibt, dass es aber eine Fülle anderer Bereiche gibt, aus denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt in solchen Fällen Hilfestellungen aller Art leistet.
Der dritte und letzte Punkt betrifft die Einbeziehung der Fahrräder. Ich habe mir schon erlaubt, das sozusagen in der Vorbemerkung in meiner eigenen Fraktion auszuführen. Es gab natürlich eine nette Zeit, in der die Fahrräder Nummernschilder hatten. Man erinnere sich an alte französische Filme, wo es eine nette kleine Plakette war. Wenn man natürlich eine Gemeinschaft der haftpflichtversicherten Fahrräder hätte, dann wäre es durchaus angemessen, für die Einzelfälle, bei denen kein Versicherungsschutz nachweisbar oder vorhanden ist, eine Pflicht der Allgemeinheit der dann Fahrradhaftpflichtversicherten im Wege des Ausgleiches einzuführen.
Wir haben das nicht, und es wäre eine Zumutung, die Allgemeinheit in diesem Bereich für eine an sich unversicherte Gruppe die gesamten Prämien für die Abdeckung zahlen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir uns nicht entschlossen, in diesem Bereich eine Erweiterung über den in der Richtlinie vorgesehenen Bereich vorzunehmen.
Ich denke, die jetzige Reform ist eine Reform mit
Augenmaß. Sie bringt deutliche Verbesserungen für den
Opferschutz, eine deutliche Erhöhung der Mindestsummen, nämlich
eine Verdoppelung, eine adäquate Umsetzung. Ich denke, das ist eine
vernünftige Regelung, der man jederzeit die Zustimmung geben
kann. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.43
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Staatssekretär.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.
20.43
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine etwas komische Diskussion. Ich erlaube mir das hier so zu sagen, weil ich die Argumente einiger Kollegen hier im Hohen Haus nicht verstehen kann.
Wir müssen doch davon ausgehen, dass im Mittelpunkt dieser Gesetzesinitiative der Schutz von Verkehrsopfern steht und die Mindesthaftpflichtversicherungssummen um das Doppelte erhöht werden. Es kommt absolut zu Verbesserungen, und ich möchte doch daran erinnern: Denken Sie an Fälle von Verkehrsunfällen im Ausland, wo Österreicher schwer verletzt worden sind und wo es nicht diese adäquaten Versicherungssummen gegeben hat! Hier schaffen wir auch für unsere Staatsbürger einen verbesserten Rechtszustand. Daher ist diese Initiative grundsätzlich zu begrüßen.
Ich verhehle nicht, dass es Härtefälle gibt, und bin hier auch mit dem Kollegen Vilimsky einer Meinung, dass wir nachdenken sollten, ob wir dieses Problem nicht über einen Härtefonds lösen könnten. Wir selbst haben in der Beratung in den Arbeiterkammern mehrere derartige Fälle zu bearbeiten gehabt, und ich sage Ihnen: Das sind erschütternde Fälle! Damit sollten wir uns auseinandersetzen!
Die Erweiterung der Versicherungspflicht für Fahrräder, Maschinen oder auch Spielzeug sollte sehr differenziert betrachtet werden – ich denke hier an die Pocket Bikes –, und ich würde ersuchen, dass dafür im Verkehrsministerium eine entsprechende Initiative vorbereitet wird.
Eine dritte Feststellung: Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Prämienerhöhung kommen wird, Kollege Weinzinger, weil es jetzt bereits freiwillige Höherversicherungen gibt und dadurch die Prämien auch nicht erhöht worden sind.
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