Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 255

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Abschließend noch eine Feststellung: Ich würde mir auf Seiten der Versicherer Folgen­des erwarten: eine Beschleunigung der Schadensabwicklung, eine Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren – ohne dass ich damit der Aufgabe von rechtsstaatlichen Ver­fahren das Wort reden will. Da kommt es zu ungerechtfertigten Lösungen, und wir soll­ten gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft da einen Weg suchen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Lentsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.33

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde von sehr vielen meiner Vorredner schon angesprochen: Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich die 5. Kraftfahr­zeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU um. Damit wird die Mindestversiche­rungssumme von immerhin 3 Millionen € auf 6 Millionen € verdoppelt. In Österreich ist das nicht wirklich etwas Neues, denn in rund drei Viertel der Verträge sind bereits höhere Mindestversicherungssummen vorgesehen.

Ganz besonders interessant finde ich hier das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Der Schutz von Verkehrsopfern wird wesentlich verbessert, speziell in Härtefällen, in denen die Kraftfahrversicherung oder die Haftpflichtversicherung nichts mehr zahlt. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn ein nichtversichertes Fahrzeug in einen Unfall involviert ist beziehungsweise wenn ein nichtversichertes Fahrzeug an einem Unfall schuld ist.

Mit dieser Richtlinie zeigt sich wieder einmal mehr, dass die EU alles andere als bür­gerfern agiert.

Nun wird, geschätzte Damen und Herren, eine äußerst wichtige Gesetzeslücke ge­schlossen, die eigentlich jede Autofahrerin und jeden Autofahrer betreffen kann und so­mit auch uns alle.

Zum Schluss noch ein Appell: Wer schnell hilft, hilft doppelt! (Beifall bei der ÖVP.)

20.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.48.37

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab in unserem Klub ein technisches Gebrechen, leider sozusagen gerade im Zusammenhang mit solchen Dingen wie Haftpflicht. Deswegen darf ich Ihnen un­sere Anträge nochmals vortragen, damit sie ordnungsgemäß eingebracht sind.

Ich erinnere: Wir wollen die Mängel dieser gesetzlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie ausmerzen, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wollen wir haben, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind.

Deswegen unser Antrag, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

 


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