Abschließend noch eine Feststellung: Ich würde
mir auf Seiten der Versicherer Folgendes erwarten: eine Beschleunigung der
Schadensabwicklung, eine Beschleunigung der gerichtlichen
Verfahren – ohne dass ich damit der Aufgabe von rechtsstaatlichen
Verfahren das Wort reden will. Da kommt es zu ungerechtfertigten
Lösungen, und wir sollten gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft
da einen Weg suchen. (Beifall bei der
SPÖ.)
20.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lentsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.46
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde von sehr vielen meiner Vorredner schon angesprochen: Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich die 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie der EU um. Damit wird die Mindestversicherungssumme von immerhin 3 Millionen € auf 6 Millionen € verdoppelt. In Österreich ist das nicht wirklich etwas Neues, denn in rund drei Viertel der Verträge sind bereits höhere Mindestversicherungssummen vorgesehen.
Ganz besonders interessant finde ich hier das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Der Schutz von Verkehrsopfern wird wesentlich verbessert, speziell in Härtefällen, in denen die Kraftfahrversicherung oder die Haftpflichtversicherung nichts mehr zahlt. Das ist zum Beispiel bei Fahrerflucht oder wenn ein nichtversichertes Fahrzeug in einen Unfall involviert ist beziehungsweise wenn ein nichtversichertes Fahrzeug an einem Unfall schuld ist.
Mit dieser Richtlinie zeigt sich wieder einmal mehr, dass die EU alles andere als bürgerfern agiert.
Nun wird, geschätzte Damen und Herren, eine äußerst wichtige Gesetzeslücke geschlossen, die eigentlich jede Autofahrerin und jeden Autofahrer betreffen kann und somit auch uns alle.
Zum Schluss noch ein Appell: Wer schnell hilft, hilft
doppelt! (Beifall bei der ÖVP.)
20.48
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
20.48
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gab in unserem Klub ein technisches Gebrechen, leider sozusagen gerade im Zusammenhang mit solchen Dingen wie Haftpflicht. Deswegen darf ich Ihnen unsere Anträge nochmals vortragen, damit sie ordnungsgemäß eingebracht sind.
Ich erinnere: Wir wollen die Mängel dieser gesetzlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie ausmerzen, und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wollen wir haben, dass mehr Menschen anspruchsberechtigt sind.
Deswegen unser Antrag, der wie folgt lautet:
Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das im Titel genannte Bundesgesetz in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:
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