Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 261

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einem Finanzstrafverfahren klare Regelungen getroffen werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.58.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eigentlich bei dieser Materie, Reform des Finanzstrafrechts, in den Vorberatungen nur einen Punkt gegeben, zu dem es eine längere Diskussion und auch gewisse Irritationen seitens der Geld- und Kredit­wirtschaft gegeben hat, und nur auf diesen einen Punkt möchte ich eingehen.

Ich denke, es ist kein Zweifel – die Vorredner haben es gesagt –, das ist eine Konsens­materie, nämlich die notwendige Anpassung an die Reform der Strafprozessordnung.

Wozu es gewisse Diskussionen gegeben hat, ist die Frage des § 99 des Finanzstrafge­setzes, in dem es um die Auskunftsmöglichkeiten und auch die Beschlagnahme von Unterlagen geht. Es ist ja so: Die Finanzstrafbehörde ist ja gleichzeitig Erhebungsbe­hörde und Strafverfolgungsbehörde, und da hat es gewisse Bedenken gegeben – oder gibt sie noch immer – von Geld- und Kreditinstituten im Hinblick auf das Bankgeheim­nis.

Die Grenzen des Bankgeheimnisses sind natürlich einzuhalten, aber, wie es schon im Bankwesengesetz steht, dann nicht, wenn es um Abgabenhinterziehung geht. Und die Frage ist jetzt – das haben wir im Finanzausschuss auch diskutiert –: Wo kann das Geld- und Kreditinstitut mit Recht gleichsam die Rechtmäßigkeit des Verlangens, ge­wisse Unterlagen zu beschlagnahmen und so weiter, einfach prüfen?

Wir haben gemeint, wir brauchen keine weiteren verfahrenstechnischen Klarstellungen. Wir sind aber übereingekommen, dass wir, wenn wir das so beschließen, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen war, dennoch unabhängig davon das Thema nicht ein­schlafen lassen, sondern über den Sommer auch noch Gespräche mit der Kreditwirt­schaft führen. Und sollte es da noch einmal zu notwendigen Klarstellungen kommen müssen, werden wir uns überlegen, ob wir die im Erlasswege – oder wie auch immer – noch durchführen. Bei der jetzigen Fassung gibt es einen Konsens aller Parteien. Ich bedanke mich auch für die sachliche Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall bei der ÖVP.)

20.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.00.11

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie wichtig die Rechte der Beschuldigten in Strafverfah­ren sind, hat sich jüngst etwa am Fall Elsner gezeigt. Als Mitglied des Banken-Unter­suchungsausschusses weiß ich, dass zwar bei der BAWAG vieles falsch gelaufen ist, sowohl in der Bank als auch bei den Aufsichtsbehörden, und dass das Ganze ein Riesenskandal war. Und man mag zu Elsner stehen, wie man will, aber diese Men­schenhatz bei seinem Rehab-Aufenthalt in Kärnten war schlicht unwürdig. Es wurde einfach ignoriert, das auch für ihn, trotz allem was passiert ist, die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Verwunderlich war, dass anscheinend niemand den Mut aufbrachte, das klar zu sagen, sondern dass sich alle an ihm abputzten. Das alles war sehr, sehr unappetitlich und


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