einem Finanzstrafverfahren klare Regelungen getroffen
werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.58
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.58
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eigentlich bei dieser Materie, Reform des Finanzstrafrechts, in den Vorberatungen nur einen Punkt gegeben, zu dem es eine längere Diskussion und auch gewisse Irritationen seitens der Geld- und Kreditwirtschaft gegeben hat, und nur auf diesen einen Punkt möchte ich eingehen.
Ich denke, es ist kein Zweifel – die Vorredner haben es gesagt –, das ist eine Konsensmaterie, nämlich die notwendige Anpassung an die Reform der Strafprozessordnung.
Wozu es gewisse Diskussionen gegeben hat, ist die Frage des § 99 des Finanzstrafgesetzes, in dem es um die Auskunftsmöglichkeiten und auch die Beschlagnahme von Unterlagen geht. Es ist ja so: Die Finanzstrafbehörde ist ja gleichzeitig Erhebungsbehörde und Strafverfolgungsbehörde, und da hat es gewisse Bedenken gegeben – oder gibt sie noch immer – von Geld- und Kreditinstituten im Hinblick auf das Bankgeheimnis.
Die Grenzen des Bankgeheimnisses sind natürlich einzuhalten, aber, wie es schon im Bankwesengesetz steht, dann nicht, wenn es um Abgabenhinterziehung geht. Und die Frage ist jetzt – das haben wir im Finanzausschuss auch diskutiert –: Wo kann das Geld- und Kreditinstitut mit Recht gleichsam die Rechtmäßigkeit des Verlangens, gewisse Unterlagen zu beschlagnahmen und so weiter, einfach prüfen?
Wir haben gemeint, wir brauchen keine weiteren
verfahrenstechnischen Klarstellungen. Wir sind aber übereingekommen, dass
wir, wenn wir das so beschließen, wie es in der Regierungsvorlage
vorgesehen war, dennoch unabhängig davon das Thema nicht einschlafen
lassen, sondern über den Sommer auch noch Gespräche mit der
Kreditwirtschaft führen. Und sollte es da noch einmal zu notwendigen
Klarstellungen kommen müssen, werden wir uns überlegen, ob wir die im
Erlasswege – oder wie auch immer – noch durchführen.
Bei der jetzigen Fassung gibt es einen Konsens aller Parteien. Ich bedanke mich
auch für die sachliche Diskussion im Finanzausschuss. (Beifall bei der
ÖVP.)
20.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.00
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie wichtig die Rechte der Beschuldigten in Strafverfahren sind, hat sich jüngst etwa am Fall Elsner gezeigt. Als Mitglied des Banken-Untersuchungsausschusses weiß ich, dass zwar bei der BAWAG vieles falsch gelaufen ist, sowohl in der Bank als auch bei den Aufsichtsbehörden, und dass das Ganze ein Riesenskandal war. Und man mag zu Elsner stehen, wie man will, aber diese Menschenhatz bei seinem Rehab-Aufenthalt in Kärnten war schlicht unwürdig. Es wurde einfach ignoriert, das auch für ihn, trotz allem was passiert ist, die Unschuldsvermutung gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. (Beifall bei den Grünen.)
Verwunderlich war, dass anscheinend niemand den Mut aufbrachte, das klar zu sagen, sondern dass sich alle an ihm abputzten. Das alles war sehr, sehr unappetitlich und
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