Mädchen in
Oberösterreich, aber auch zwei weitere aufgedeckte Fälle in der
Steiermark und in Niederösterreich, wiederholen,
begrüßenswert, allerdings ist die von der Regierung vorgelegten
Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz allein nicht geeignet, in Zukunft tragische
Fälle wie die bekannt gewordenen zu verhindern.
Mit dem
Gesetzesentwurf wird lediglich die bereits bestehende Gesetzeslage im Bereich
der Meldepflicht (§ 48 SchUG) bestätigt in der Hoffnung, den
Informationsfluss zwischen Schule und Jugendwohlfahrtsbehörde zu
verbessern. Doch wie sich in den dramatischen Fällen von
Vernachlässigung gezeigt hat lag es nicht am Informationsmangel, dass
nichts oder viel zu wenig unternommen wurde, um die Kinder aus ihrer misslichen
Lage zu befreien.
Regelungen zum Schutz
unserer Kinder und Begleitung der Eltern, so wie sie bereits vor einem Jahr vom
BZÖ im Rahmen einer Enquete zum Thema Kinderschutz gefordert wurden,
sind also weiterhin dringend erforderlich. Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dem
Nationalrat zur Umsetzung der nachstehenden Punkte Gesetzesentwürfe
zuzuleiten bzw. Maßnahmen einzuleiten und über diese dem
Nationalrat zu berichten:
Schaffung eines
bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes;
effektiverer Schutz
erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die
Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden
können;
Einrichtung eines
Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B.
zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);
Ausbau der
Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller
Betroffenen (Eltern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;
intensive Betreuung
und Begleitung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erziehungsfachleute
(„Super-Nannies“) der Jugendwohlfahrtsbehörde;
Elternbildung im
Mutter-Kind-Pass vorsehen und Eltern-Kind Begleitung unterstützen;
altersgerechte
Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im
Bedarfsfall wenden können;
Ausweitung und
Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand“ in ganz
Österreich und
gesetzliche Regelung
zur finanziellen Absicherung von Besuchsbegleitung für Scheidungskinder,
um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit
beiden Elternteilen zu ermöglichen.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket
zur Bekämpfung des „Komatrinkens“ bei Jugendlichen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite