Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 44

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Mädchen in Oberösterreich, aber auch zwei weitere aufgedeckte Fälle in der Steier­mark und in Niederösterreich, wiederholen, begrüßenswert, allerdings ist die von der Regierung vorgelegten Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz allein nicht geeignet, in Zukunft tragische Fälle wie die bekannt gewordenen zu verhindern.

Mit dem Gesetzesentwurf wird lediglich die bereits bestehende Gesetzeslage im Be­reich der Meldepflicht (§ 48 SchUG) bestätigt in der Hoffnung, den Informationsfluss zwischen Schule und Jugendwohlfahrtsbehörde zu verbessern. Doch wie sich in den dramatischen Fällen von Vernachlässigung gezeigt hat lag es nicht am Informations­mangel, dass nichts oder viel zu wenig unternommen wurde, um die Kinder aus ihrer misslichen Lage zu befreien.

Regelungen zum Schutz unserer Kinder und Begleitung der Eltern, so wie sie bereits vor einem Jahr vom BZÖ im Rahmen einer Enquete zum Thema Kinderschutz gefor­dert wurden, sind also weiterhin dringend erforderlich. Die unterzeichneten Abgeordne­ten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, dem National­rat zur Umsetzung der nachstehenden Punkte Gesetzesentwürfe zuzuleiten bzw. Maß­nahmen einzuleiten und über diese dem Nationalrat zu berichten:

Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes;

effektiverer Schutz erheblich gefährdeter Kinder durch eine Intensivbetreuung oder die Herausnahme aus der Familie, sodass weitere Gefährdungen hintangehalten werden können;

Einrichtung eines Informationsvernetzungssystems zur Aufdeckung von Gewaltfällen (z.B. zwischen Schule, Spital, Polizei, Jugendamt etc.);

Ausbau der Präventionsmaßnahmen durch verstärkte Aufklärung aller Betroffenen (El­tern, Kinder) über die Folgen von Gewalt;

intensive Betreuung und Begleitung von Eltern in Erziehungsnotstand durch Erzie­hungsfachleute („Super-Nannies“) der Jugendwohlfahrtsbehörde;

Elternbildung im Mutter-Kind-Pass vorsehen und Eltern-Kind Begleitung unterstützen;

altersgerechte Informationskampagne für Kinder über Gewalt bzw. wohin sie sich im Bedarfsfall wenden können;

Ausweitung und Umsetzung des Modellprojekts „Kinderbeistand“ in ganz Österreich und

gesetzliche Regelung zur finanziellen Absicherung von Besuchsbegleitung für Schei­dungskinder, um diesen durch die Anwesenheit von Betreuern einen spannungsfreien Kontakt mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des „Komatrinkens“ bei Jugendlichen

 


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