eingebracht im Zuge
der Debatte über die Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007 (103 d. B.)
Erschütternde
Meldungen zum Thema „Komatrinken“ bei Jugendlichen haben die
österreichische Presselandschaft in den letzten Wochen beherrscht.
Sie zeigen die Notwendigkeit der raschen Umsetzung eines
Maßnahmenbündels, das geeignet ist, einerseits den
Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren und andererseits ein grundsätzliches
Umdenken der Gesellschaft herbeizuführen.
Die Zahlen sind
alarmierend:
Lag das Einstiegsalter
beim Alkoholkonsum vor etwa 20 Jahren noch bei 14 bis 16 Jahren, so
sind es gegenwärtig bereits 12- bis 13-jährige, die
regelmäßig zur Flasche greifen. Fälle von Kindern unter
zehn Jahren, die wegen Alkoholvergiftung in Spitalsbehandlung waren, sind
traurige Realität. Dass mittlerweile rund 330.000 Österreicher
bereits alkoholkrank und 870.000 gefährdet sind abhängig zu werden,
führt die Auswirkungen dieser Entwicklung nur allzu drastisch vor Augen.
Eine weitere
Sensibilisierung der „betroffenen“ Bevölkerungsgruppen, sprich
Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Gastronomie und Handel in Zusammenhang mit
den negativen gesundheitlichen, gesellschaftlichen sowie
längerfristig auch volkswirtschaftlichen Auswirkungen des
übermäßigen Alkoholkonsums ist daher ein Gebot der Stunde. Die
entsprechende Bewusstseinsbildung hat bereits im Elternhaus aber auch
Kindergarten und Schule Platz zu greifen. Dabei kann die Problemlösung
nicht – wie vielfach gefordert – nur über
rigorose Verbote erfolgen, sondern ein sinnvoller Mix an Maßnahmen ist
erforderlich, um folgende gegenwärtig noch bestehende Defizite abzubauen:
1. Nach wie vor kein
bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz
Nach wie vor sind die
jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund bestehender Landeskompetenz in
den neun Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Dies betrifft
insbesondere die Ausgehzeiten für Jugendliche sowie
Altersbeschränkungen für Alkoholkonsum. Es ist nicht einzusehen,
wieso es von Bundesland zu Bundesland noch immer unterschiedliche Regelungen
für Jugendliche bei Ausgehzeiten und Alkoholkonsum gibt. Der
Ankündigung von Verhandlungen mit den Ländern aus dem Regierungsprogramm
sind bisher keine Taten gefolgt.
2. Steuer auf
alkoholfreie Getränke zu hoch
Derzeit geltende
Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes diskriminieren durch die Anwendung
unterschiedlicher Steuersätze alkoholfreie Getränke. So wird
beispielsweise Milch zurecht mit dem begünstigten Steuersatz von
10 % besteuert, Fruchtsäfte hingegen (so wie alkoholische Getränke)
mit dem vollen Satz von 20 %, was der Zielsetzung einer
Attraktivierung nichtalkoholischer Getränke im Sinne der Eindämmung
des Alkoholkonsums nicht gerade zuträglich ist.
Aus diesem Grund ist
daher der Umsatzsteuersatz für nicht alkoholische Getränke generell
auf 10 % zu senken.
3. Keine ausreichende
gesellschaftliche Bewusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol
Es ist notwendig
Aufklärungskampagnen zu starten, um die Jugendlichen für die
schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums zu sensibilisieren.
Altersadäquate
Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Gefahr des Griffs zu legalen
wie illegalen Suchtmitteln durch entsprechend pädagogisch ausgebildete
Fachkräfte fehlen derzeit fast völlig. Eine entsprechende
Ausbildung für Kindergartenpädagoginnen und Pädagogen
sollte an den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.
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