Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 45

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007 (103 d. B.)

Erschütternde Meldungen zum Thema „Komatrinken“ bei Jugendlichen haben die ös­terreichische Presselandschaft in den letzten Wochen beherrscht. Sie zeigen die Not­wendigkeit der raschen Umsetzung eines Maßnahmenbündels, das geeignet ist, einer­seits den Alkoholkonsum unter Jugendlichen zu reduzieren und andererseits ein grund­sätzliches Umdenken der Gesellschaft herbeizuführen.

Die Zahlen sind alarmierend:

Lag das Einstiegsalter beim Alkoholkonsum vor etwa 20 Jahren noch bei 14 bis 16 Jahren, so sind es gegenwärtig bereits 12- bis 13-jährige, die regelmäßig zur Fla­sche greifen. Fälle von Kindern unter zehn Jahren, die wegen Alkoholvergiftung in Spi­talsbehandlung waren, sind traurige Realität. Dass mittlerweile rund 330.000 Österrei­cher bereits alkoholkrank und 870.000 gefährdet sind abhängig zu werden, führt die Auswirkungen dieser Entwicklung nur allzu drastisch vor Augen.

Eine weitere Sensibilisierung der „betroffenen“ Bevölkerungsgruppen, sprich Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Gastronomie und Handel in Zusammenhang mit den negati­ven gesundheitlichen, gesellschaftlichen sowie längerfristig auch volkswirtschaftlichen Auswirkungen des übermäßigen Alkoholkonsums ist daher ein Gebot der Stunde. Die entsprechende Bewusstseinsbildung hat bereits im Elternhaus aber auch Kindergarten und Schule Platz zu greifen. Dabei kann die Problemlösung nicht – wie vielfach gefor­dert – nur über rigorose Verbote erfolgen, sondern ein sinnvoller Mix an Maßnahmen ist erforderlich, um folgende gegenwärtig noch bestehende Defizite abzubauen:

1. Nach wie vor kein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz

Nach wie vor sind die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgrund bestehender Landeskompetenz in den neun Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Dies betrifft insbesondere die Ausgehzeiten für Jugendliche sowie Altersbeschränkungen für Alko­holkonsum. Es ist nicht einzusehen, wieso es von Bundesland zu Bundesland noch immer unterschiedliche Regelungen für Jugendliche bei Ausgehzeiten und Alkoholkon­sum gibt. Der Ankündigung von Verhandlungen mit den Ländern aus dem Regierungs­programm sind bisher keine Taten gefolgt. 

2. Steuer auf alkoholfreie Getränke zu hoch

Derzeit geltende Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes diskriminieren durch die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze alkoholfreie Getränke. So wird beispiels­weise Milch zurecht mit dem begünstigten Steuersatz von 10 % besteuert, Fruchtsäfte hingegen (so wie alkoholische Getränke) mit dem vollen Satz von 20 %, was der Ziel­setzung einer Attraktivierung nichtalkoholischer Getränke im Sinne der Eindämmung des Alkoholkonsums nicht gerade zuträglich ist.

Aus diesem Grund ist daher der Umsatzsteuersatz für nicht alkoholische Getränke ge­nerell auf 10 % zu senken.

3. Keine ausreichende gesellschaftliche Bewusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol

Es ist notwendig Aufklärungskampagnen zu starten, um die Jugendlichen für die schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums zu sensibilisieren.

Altersadäquate Präventivmaßnahmen zur Eindämmung der Gefahr des Griffs zu lega­len wie illegalen Suchtmitteln durch entsprechend pädagogisch ausgebildete Fachkräf­te fehlen derzeit fast völlig. Eine entsprechende Ausbildung für Kindergartenpädago­ginnen und Pädagogen sollte an den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.

 


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