Ziel muss sein, dass
Jugendliche gar nicht zu legalen und illegalen Suchtmitteln greifen. Daher
muss mit einer umfassenden Prävention ab dem Kindergartenalter begonnen
werden. Aber auch eine stärkere Eigenverantwortung der Eltern ist gefragt.
4. Zuwenig Kontrolle
in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen
In
Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellenshops werden immer
wieder alkoholische Getränke an unter 16-jährige abgegeben.
Untersuchungen haben ergeben, dass 90% der 15-jährigen in Lokalen
problemlos Alkohol erhalten.
Daher sind einerseits
die zuständigen Sicherheitsbehörden angehalten, die Einhaltung der
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen rigoros zu kontrollieren und andererseits
harte Strafen nötig, wenn Alkohol an unter 16-jährige abgegeben wird.
Darüber hinaus
sollen Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als unzulässige
Ausübung des Gastgewerbes untersagt werden.
5. Keine einheitliche
Vorgangsweise bei Alterskontrollen von Jugendlichen
Derzeit sind die Ausweise
für Jugendliche nicht einheitlich und auch nicht fälschungssicher,
sodass die gesetzlich normierten Altersbeschränkungen nicht kontrolliert
werden können.
Ähnlich dem
Personalausweis, soll es daher einen einheitlichen Jugendpersonalausweis
mit Chip, der gleichzeitig als Lehrlings- beziehungsweise Schülerausweis
verwendet werden kann, geben. Dieser sollte multifunktional für
Freifahrten, Jugendermäßigungen, Jugendtaxis, Kulturangebote
wie auch zur Überprüfung des Alters in der Gastronomie und im Verkauf
verwendbar sein.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, folgende Punkte durch
entsprechende Maßnahmen bzw. durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen
umzusetzen:
1. umgehende
Verhandlungen mit den Ländern für ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz;
2. Senkung des
Umsatzsteuersatzes auf 10 % bei alkoholfreien Getränken;
3. verstärkte
Bewusstseinsbildung durch Aufklärungskampagnen an den Schulen über
die schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums
und altersadäquate Präventivmaßnahmen durch
pädagogisch ausgebildete Fachkräfte sowie Stärkung der
Eigenverantwortung der Eltern;
4. strengere
Kontrollen der Gastronomiebetriebe, Supermärkte und Tankstellen, sowie
Untersagung von Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als
unzulässige Ausübung des Gastgewerbes und
5. Schaffung einer
einheitlichen multifunktionalen Jugend-Chip-Karte.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.
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