Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 46

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Ziel muss sein, dass Jugendliche gar nicht zu legalen und illegalen Suchtmitteln grei­fen. Daher muss mit einer umfassenden Prävention ab dem Kindergartenalter begon­nen werden. Aber auch eine stärkere Eigenverantwortung der Eltern ist gefragt.

4. Zuwenig Kontrolle in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen

In Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellenshops werden immer wieder alkoholische Getränke an unter 16-jährige abgegeben. Untersuchungen haben erge­ben, dass 90% der 15-jährigen in Lokalen problemlos Alkohol erhalten.

Daher sind einerseits die zuständigen Sicherheitsbehörden angehalten, die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen rigoros zu kontrollieren und andererseits harte Strafen nötig, wenn Alkohol an unter 16-jährige abgegeben wird.

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als un­zulässige Ausübung des Gastgewerbes untersagt werden.

5. Keine einheitliche Vorgangsweise bei Alterskontrollen von Jugendlichen

Derzeit sind die Ausweise für Jugendliche nicht einheitlich und auch nicht fälschungssi­cher, sodass die gesetzlich normierten Altersbeschränkungen nicht kontrolliert werden können.

Ähnlich dem Personalausweis, soll es daher einen einheitlichen Jugendpersonalaus­weis mit Chip, der gleichzeitig als Lehrlings- beziehungsweise Schülerausweis verwen­det werden kann, geben. Dieser sollte multifunktional für Freifahrten, Jugendermäßi­gungen, Jugendtaxis, Kulturangebote wie auch zur Überprüfung des Alters in der Gast­ronomie und im Verkauf verwendbar sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, folgende Punkte durch entsprechende Maßnahmen bzw. durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen umzusetzen:

1. umgehende Verhandlungen mit den Ländern für ein bundeseinheitliches Jugend­schutzgesetz;

2. Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 10 % bei alkoholfreien Getränken;

3. verstärkte Bewusstseinsbildung durch Aufklärungskampagnen an den Schulen über die schädlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums und altersadäquate Prä­ventivmaßnahmen durch pädagogisch ausgebildete Fachkräfte sowie Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern;

4. strengere Kontrollen der Gastronomiebetriebe, Supermärkte und Tankstellen, sowie Untersagung von Veranstaltungen wie Trinkspiele oder Trinkwettbewerbe als unzuläs­sige Ausübung des Gastgewerbes und

5. Schaffung einer einheitlichen multifunktionalen Jugend-Chip-Karte.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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