dass es in diesem Zusammenhang kurzfristig seitens der Regierung zu einem Abänderungsantrag gekommen ist, wobei die Zeit zur Begutachtung relativ kurz gewesen ist. Aber ich möchte heute aufgrund der Vorlage, die dem Parlament zugemittelt wurde, ein paar Schwerpunkte herausgreifen.
Wenn Sie, Frau Kollegin Csörgits, gesagt haben, es komme zu vielen Verbesserungen, dann sage ich: Ja, es kommt zu einigen Verbesserungen, möchte aber die Kirche im Dorf lassen und einwenden: Diese Verbesserungen sind nur deswegen möglich, weil wir in der letzten Regierung dafür die Voraussetzungen geschaffen haben (Abg. Mag. Wurm: Was? – Abg. Öllinger: Der war gut!), dass zum Beispiel Kinderziehungszeiten erstmals mit vier Jahren angerechnet werden (Beifall beim BZÖ), dass erstmals Eltern mit Zwillingen, mit Drillingen diese Mehrlingskinderzeiten vermehrt mit 60 Monaten angerechnet bekommen (Abg. Heinisch-Hosek: Wer hat diese Kürzungsreform gemacht? – Sie!) und dass wir von einer sehr hohen Bemessungsgrundlage mit 1 350 € ausgegangen sind. Dafür haben wir die Voraussetzungen geschaffen.
Wir haben auch in der Vergangenheit die Korridorpension
eingeführt. Ich stehe zu dieser Korridorpension, zu einem flexiblen
Übergang beim Pensionsalter. (Abg.
Mag. Wurm:
Frauendiskriminierung!) Wenn wir sie nicht geschaffen hätten,
könnten Sie hier nicht Verbesserungen vornehmen. (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben zum Beispiel erstmals die Pensionsversicherung für pflegende Angehörige nicht nur thematisiert, sondern einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Und Sie haben jetzt die Möglichkeit, hier weiterzugehen. Daher sage ich: Ja, es gibt Verbesserungen, aber die Voraussetzungen dafür müssen gegeben sein. Denn: Ich erinnere mich, gerade die Sozialdemokratie hat vor dem Jahr 2000 eigentlich relativ wenig für die Frauen und für die eigenständige Alterssicherung übriggehabt.
Wenn man Verbesserungen macht, sehr geehrter Herr Bundesminister Buchinger, dann soll man nicht auf halbem Wege stehenbleiben, sondern dann soll man dauerhafte Lösungen finden. Ein Beispiel dafür ist die Langzeitversichertenregelung.
Nicht nur – das habe ich nicht zu bewerten –, dass Sie den Wählerinnen und Wählern vor der Wahl versprochen haben, 45 und 40 Jahre sind genug, sondern Sie machen hier jetzt noch einen Vorschlag, der zwar eine Verbesserung um drei Jahre bedeutet, aber mit dem letztendlich den Menschen doch ein bisschen Sand in die Augen gestreut wird. Ich denke, man sollte ehrlich sein und nicht nur sagen, es profitieren – und ich finde das gut – einige Tausende davon, sondern schaffen Sie doch eine dauerhafte Lösung nach dem Motto: 45 beziehungsweise 40 Jahre sind genug!
Wir unterstützen Sie dabei, und wir bringen auch einen entsprechenden Abänderungsantrag dazu ein, der lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. In Artikel 1 Teil 2 lauten die Ziffern 18 und 19:
„18. In § 607 Abs. 12 entfällt die Wendung „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2007“.
19. In § 607 Abs. 12 entfallen die beiden letzten Sätze.“
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