Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 69

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Menschen ist, dann möchte ich doch darauf hinweisen und der Kollegin Haubner recht geben, wenn sie sagt, dass etwa die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten et­was sehr Positives ist, was schon bei der letzten Pensionsreform gemacht worden ist. Dass wir das jetzt weiterentwickeln, ist eine gute Sache, ist ein guter Ansatz, der zwei­felsohne zu begrüßen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch zu begrüßen ist natürlich die Verlängerung der Langzeitversicherungsregelung, die ich gemeinsam und konkret auch in diesem Punkt mit dem Herrn Sozialminister im Rahmen der Regierungsverhandlungen verhandeln durfte. Wir verlängern jetzt diese Langzeitversicherungsregelung bis 2010. Das ist positiv. Ich glaube allerdings, dass wir damit noch nicht das Ende der Fahnenstange in dieser Thematik erreicht haben. Ich hielte es auch nicht für gut, wenn man in einem intensiven Wahljahr, wie es das Jahr 2010 ist, dieses Thema wieder auf die Agenda bekommt und damit Platz schafft, um Menschen zu verunsichern. Mir wäre es durchaus recht, wenn man hier früher zu einer Vorgangsweise fände, die eben über das Jahr 2010 hinausreicht.

Ich möchte mich aber vor allem – auch wenn das in concreto erst beim nächsten Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung ist – nicht der aktuellen Diskussion ver­schließen, die wir im Zusammenhang mit der Frage der Verlängerung der Amnestie im Pflegebereich haben.

Wir haben gestern einen diesbezüglichen Antrag eingebracht und treten für eine Ver­längerung der Pflegeamnestie um ein halbes Jahr ein, weil das, Herr Bundesminister – und ich möchte das sehr offen sagen –, was aus der Diskussion heraus und auch aus vielen Reaktionen in der Bevölkerung heraus vorgelegt wurde, aus unserer Sicht schlicht und einfach nicht ausreichend ist. (Abg. Mag. Lapp: Sagen Sie das dem Kol­legen Bartenstein!) Nein, das Hausbetreuungsgesetz als rechtlicher Rahmen ist durch­aus in Ordnung. Sie wissen, dass der Bereich des Arbeitsrechtes und Fragen, die da­mit in einem Zusammenhang stehen, zum Kollegen und Bundesminister Bartenstein ressortieren, während die inhaltliche Frage des Pflegebereiches eben zum Herrn Sozi­alminister ressortiert. Das ist der Grund, warum ich mich hier an den Herrn Sozial­minister wende. (Abg. Riepl: Das ist erst der nächste Tagesordnungspunkt!)

Herr Bundesminister! Ich möchte wirklich sagen, dass wir schon auch die Problematik, erkennen sollten, dass, wenn wir die Vorlage heute hier im Haus diskutieren, sie dann in den Bundesrat geht, dann veröffentlicht wird und mit 1. Juli in Kraft tritt, das natürlich eigentlich schon eine Zumutung wäre für rund 20 000 betroffene Familien, die plötzlich auch in die Situation kämen, hier unternehmerisch tätig zu sein, plötzlich konfrontiert sein könnten mit Prüfungen durch das Finanzamt, durch die Krankenkassen, wiewohl ganz einfach die entsprechende Information noch gar nicht gegeben ist. Und das ergibt Unsicherheit.

Es gibt Unsicherheit in der Frage der Finanzierung. Ich weiß zwar, dass Sie garantiert haben, bis zum Ende des Jahres die Finanzierung sicherzustellen, aber das ist ja keine Garantie, wenn ich zwar für sechs Monate sozusagen weiß, dass es bezahlt ist, aber dann erst recht wieder die Frage offen ist, wie denn die Finanzierung aussieht.

Darum war es, glaube ich, ein sehr guter Vorschlag von Herrn Vizekanzler Molterer, zu sagen: Wir verlängern diese Pflegeamnestie unter der Voraussetzung und auch des­halb, weil wir zunächst die Finanzierung sicherstellen wollen im Zusammenhang mit den Ländern und mit den Gemeinden! Wir wollen sicherstellen, dass es eine Förderung nicht nur für den Bereich der unselbständigen Tätigkeit, sondern auch für den Bereich der selbständigen Tätigkeit gibt!

Ich glaube, es wäre auch wichtig und notwendig, dass wir dazu übergehen, nicht erst Förderungen ab der Pflegestufe 5 zu gewährleisten, sondern auch die Pflegestufen  3 und 4 hier entsprechend zu berücksichtigen, meine Damen und Herren. (Abg.


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