Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 76

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Darüber sollten Sie nachdenken, denn das wäre der falsche Weg, auf dem sich dieses Land Österreich mit Sicherheit weder in der Sozialpolitik noch in der Wirtschaftspolitik weiterentwickeln kann. (Beifall bei den Grünen.)

12.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Ing. Westenthaler: Für das Protokoll: Kdolsky vom Kanzlersessel aus!)

 


12.28.32

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Werte Besucherinnen und Besucher! Ich darf wie­der zurückführen zu jenen Bereichen und jenen Punkten, die mit der gegenständlichen Sozialversicherungsgesetz-Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend geregelt werden, womit vor allem einige Anpassungen und Reparaturen aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes erfolgen, und Ihnen diese Punkte ein bisschen vor Augen führen.

Es geht hier auf der einen Seite um die Einbeziehung der Funktionäre der Österreichi­schen Zahnärztekammer in die Teilversicherung in der Unfallversicherung. Damit er­halten jene Personen einen Unfallversicherungsschutz bei Ausübung ihrer Tätigkeit. Ich halte das für einen wesentlichen, notwendigen Schritt.

Es geht weiters um die Reparatur des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses zur Fest­setzung der einheitlichen Grundsätze für die EDV-Abrechnung zwischen Vertragsärz­ten und der Krankenversicherung. Damit wird sowohl dem entsprechenden Gerichts­hofsentschluss als auch dem vertragspartnerschaftlichen Prinzip zwischen Ärztekam­mern und Krankenkassen Genüge getan, indem sich die Vertragspartner bis 31. De­zember 2007 auf die Grundsätze der EDV-Abrechnung einigen müssen, widrigenfalls sie der Hauptverband unter Weisungsbindung an die Gesundheitsministerin festzuset­zen hat.

Die Reparatur dieses Erkenntnisses zum Anfall und Wegfall einer bäuerlichen Be­triebsrente ist ebenfalls Teil dieser Veränderungen. Damit wird das entsprechende Er­kenntnis vom Juni 2006 umgesetzt, wobei dies eine Folgeerkenntnis zu einem Erkennt­nis aus dem Jahr 2005 ist, das bereits im Frühjahr des Jahres 2006 umgesetzt wurde.

Änderungen im Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Erstattungskodex sind ebenfalls ein Thema dieses gesamten Paketes. Mit diesen Änderungen soll den Anforderungen der EU-Transparenzrichtlinie entsprochen wer­den, um die darin festgehaltenen Antragsfristen für die Aufnahme einer spezifischen Arzneimittelspezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex zu wahren.

Weiters geht es hier um die Sicherstellung der Impfung der österreichischen Bevölke­rung mit dem für den Fall einer Influenza-Pandemie zu entwickelnden Impfstoff im Rahmen der Pandemievorsorge. Die Sicherstellung, dass es für die österreichische Bevölkerung für den Fall, dass die Weltgesundheitsorganisation eine Pandemie aus­ruft, die Impfung mit dem Influenza-Pandemieimpfstoff gibt, erfolgt durch Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit. Der Krankenversicherung wird nur die Impfung mit dem Impfstoff übertragen, nicht jedoch die Bevorratung. Diese Maßnahme ist ein we­sentlicher Schritt zu einer aktiven staatlichen Vorsorge für den Fall, dass eine Pan­demie eintreten sollte.

Ich darf Sie weiters darüber informieren – weil auch das Anfragen aus den zuständigen Ausschüssen waren –, dass wir zur weiteren Umsetzung des Regierungsprogramms


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