Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 79

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jetzt hergehen und aufgrund der wirtschaftlichen Voraussetzungen das Ganze einfach unbefristet machen.

Wir haben auch eine Pensionssicherungskommission eingesetzt. Diese Pensionssi­cherungskommission kommt alle drei Jahre zusammen – heuer ist sie zusammenge­kommen –, und sie beurteilt dann aufgrund der demographischen Entwicklung, der Lebenserwartung, der wirtschaftlichen Situation, der Wertschöpfung in Österreich und aufgrund des Beschäftigtenstandes, was eigentlich möglich ist. Es ist jetzt möglich – wir haben die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen dafür in der Vergangenheit geschaffen –, dass man jetzt Verbesserungen machen kann. (Beifall beim BZÖ.)

Wieso nicht jetzt? – Die Steuereinnahmen sprudeln nur so hervor, es ist genug Geld vorhanden: Wieso sollte man das nicht umsetzen, dass jene, die lange Beitragszeiten haben, die 45 Jahre gearbeitet haben, auch abschlagsfrei in Pension gehen? (Beifall beim BZÖ.)

Wenn sich die Situation in etlichen Jahren einmal ändert, dann kann man das immer noch revidieren, kann man das immer noch ändern. Ich sage: Das wäre das Wichtige gewesen! Das gilt auch für die Schwerarbeiterregelung.

Herr Kollege Öllinger, ich glaube, du hast das ganze System noch immer nicht durch­schaut. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ich bin nicht der Einzige!) Wir sind hergegangen und haben dafür gesorgt, dass jene Leute, die im Leben eine schwere Tätigkeit haben, ebenfalls, wenn sie nicht vorher aufgrund ihrer Tätigkeit schon in der Invaliditätspension sind und bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet haben, abschlagsfrei in Pension gehen können. Da haben wir einen Meilenstein gesetzt. Alle reden davon, für die schwer arbeitenden Menschen etwas zu tun, aber keiner hat etwas getan. Wir haben uns durchgesetzt, wir haben gesagt: Das machen wir!

Wenn man jetzt hergeht und die letzten 20 Jahre anspricht, Herr Kollege Öllinger – und Sie, Frau Kollegin Csörgits, haben ja auch gesagt, dass das ein Murks-Gesetz ist (Zwi­schenruf des Abg. Öllinger) –, dann darf ich sagen: Es ist so, dass von früher her keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Dafür können aber wir nichts! Es ist erwiesen, dass eine schwere Tätigkeit im älteren Abschnitt schwieriger als in jüngeren Jahren zu verrichten ist. Jetzt sind zehn Jahre notwendig, und da kommen auch jene Leute dazu, Herr Kollege Keck, die das in der Voest, weil dort 15 Jahre notwendig sind, nicht er­reicht haben. Diese kommen dann, wenn sie diese zehn Jahre haben, auch in den Genuss der Schwerarbeiterregelung. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Wenn bisher gerade neun die Schwerarbeiterpension in Anspruch genommen haben, so kann ich das nur damit begründen, dass 41 Prozent, Herr Bundesminister – oder vielleicht sind es jetzt schon mehr –, derjenigen, die jährlich in Pension gehen, in die Invaliditätspension gehen, weil sie durch ihre schwere Tätigkeit einfach nicht mehr in der körperlichen und geistigen Verfassung sind, dass sie die Erwerbstätigkeit weiter ausführen, und eben dadurch früher in Pension gehen. In die Invaliditätspension kön­nen sie immer gehen, sie brauchen nur ein ärztliches Attest zu haben. Wenn sie einen körperlichen Schaden haben, dann gehen sie eben früher in die Rente. Weil eben so viele einen körperlichen Schaden haben und nicht weiter im Erwerbsleben tätig sein können, deswegen gehen so viele in die Invaliditätspension.

Herr Mitterlehner hat in der Vergangenheit gesagt: Die Schwerarbeit kann man irgend­wie über die Invaliditätspension regeln. Ich habe bisher noch keinen einzigen Vor­schlag dazu gehört, wie man in der Invaliditätspension eine Schwerarbeiterproblematik regeln kann. Das hat mir noch niemand vorschlagen können.

Ich sage Ihnen eines: Alle reden davon – wir aber haben etwas getan! Gehen Sie un­seren Weg weiter! Denn: Wenn Sie sich im Sozialministerium alles an einzelnen Stu-


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