Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 90

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gesetz möchte ich bei dem nächsten Tagesordnungspunkt intensiver eingehen –, und darf sagen: Wenn Sie, Kollege Amon, sagen, dass es eine Zumutung für 20 000 Fami­lien – ich zitiere Sie, Kollege Amon – wäre, unternehmerisch tätig zu sein, dann ist das meiner Meinung nach eine sehr harte Kritik am Entwurf des Hausbetreuungsgesetzes von Bundesminister Martin Bartenstein, denn dort ist zugrunde gelegt, dass die Tätig­keit in der Hausbetreuung entweder selbständig oder unselbständig, angestellt beim pflegenden Angehörigen oder bei der zu pflegenden Person möglich ist. Kollege Amon, diese harte Kritik könnten Sie ihm auch unter vier Augen ausrichten! Dass Sie das hier im Hohen Haus machen, ist vielleicht doch ein bisschen zu hart, auch nach meiner Auf­fassung. (Abg. Amon: Das ist ein bewusstes Missverstehen, Herr Minister!)

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Pflegeamnestie, die Sie, Herr Abgeord­neter Amon, auch hier angesprochen haben (Abg. Amon: Sie haben das bewusst missverstanden, Herr Minister!) und wozu es einen Initiativantrag gibt, muss man den Unterschied zu dem Beschluss im Hohen Haus vor einem Jahr doch deutlich machen. Damals war diese Pflegeamnestie im Pflegeübergangsgesetz zu Recht zu beschlie­ßen, weil es zu diesem Zeitpunkt und bis heute keine legale Möglichkeit für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause gegeben hat beziehungsweise gibt.

Der große Fortschritt, den die Regierung mit dem Ministerratsbeschluss im April, mit der Beschlussfassung hier im Hohen Haus im Sozialausschuss und, wie ich hoffe, auch heute hier in diesem Plenum leistet (Zwischenruf des Abg. Amon), ist, dass es ab 1. Juli die legale Möglichkeit der Anstellung zu Hause oder der selbständigen Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung geben wird (Abg. Ing. Westenthaler: Wer zahlt das?) und zusätzlich nach dem Bundespflegegeldgesetz auch die Möglichkeit geschaffen wird (Abg. Ing. Westenthaler: Wer zahlt das?), zum Pflegegeld dazu bis zu 750 € im Monat an Förderung zu leisten. Damit gibt es eine legale Möglichkeit, auch qualitäts­gesichert, auch leistbar (Abg. Kickl: Nur rein formal!), und damit braucht es diese Am­nestie nicht mehr (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Minister! Wer zahlt das? Sagen Sie uns doch, wer das zahlt!), weil wir und weil Sie, wovon ich ausgehe, diese Regelung heute schaffen.

Zu Recht warnen Sie, Kollege Amon, davor, dass die betroffenen Personen verun­sichert werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie einmal dazu, wie wir das finanzie­ren!) Ich finde das auch sehr wichtig.

Durch die Diskussion, die bedauerlicherweise seit zwei Tagen geführt wird, trotz des einstimmigen Ministerratsbeschlusses, trotz Festlegung der beiden Koalitionsparteien im Sozialausschuss, ist es tatsächlich zu einer Verunsicherung oder zur Gefahr der Verunsicherung der Betroffenen gekommen. Ich bitte daher alle Beteiligten – alle Betei­ligten!; ich spreche niemanden persönlich an –, alle Beiträge, die zu Verunsicherung führen könnten, zu unterlassen.

Wir sollten unsere Energie dafür verwenden, gute, ordentliche Verhältnisse zu schaf­fen, Sicherheit, soziale Sicherheit – das ist unser Auftrag und nicht das Gegenteil! (Bei­fall bei der SPÖ.)

13.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.14.46

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Einige Dinge sollten nicht so hier im Hohen Haus stehen bleiben, nämlich die Tatsache, dass eine Fraktion, die Freiheitlichen, immer wieder Asyl und Migration vermischen (Abg. Kickl: Das tun nicht wir!) – das hat auch Kollegin


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