Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 103

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dobnigg; 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.41

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Es freut mich, dass heute mit die­sem Sozialrechts-Änderungsgesetz den Pensionsreformen der Vorgängerregierungen doch einige Giftzähne, wenn auch nicht alle, gezogen werden. Ich meine, dass sich diese Verbesserungen gerade jene Menschen, die ihr Leben lang sehr hart und fleißig gearbeitet haben, verdient haben. Es kommt erfreulicherweise nun doch zu einer Hal­bierung des Abschlages bei der Korridorpension, und zwar auf nun 2,1 Prozent, und dadurch erhöht sich in Zukunft die Pension je versicherter Person um durchschnittlich 1,5 Prozent im Jahr 2007 und bis zum Jahr 2015 doch um zirka 7 Prozent.

Ein sehr wesentlicher Punkt der Verbesserung ist natürlich auch die Verlängerung der Möglichkeit des früheren Pensionsantrittes für Langzeitversicherte. Von dieser Verlän­gerung des abschlagsfreien Pensionsantrittes bis zum Jahr 2010 sind doch zigtau­sende Personen betroffen. Ebenso erfreut bin ich darüber, dass nun das für mich nicht passende und auch abzulehnende Wort „Hackler-Regelung“ durch „Langzeitversicher­te“ ersetzt wird.

Wir von der SPÖ sind nach wie vor dafür: 45 Jahre für Männer und 40 Jahre für Frauen sind genug, um ohne Abschläge in Pension gehen zu können. Dies per Gesetz unbe­fristet und nicht bis zum Jahre 2010 befristet zu beschließen, war auch eine zentrale Forderung der SPÖ und wird auch weiterhin eine zentrale Forderung bleiben. Leider ist von Seiten der ÖVP diese berechtigte Forderung der Umsetzung bisher abgelehnt wor­den. Es gab zwar kurz die Hoffnung, als der neue ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon in den Medien darauf einging und seine Zustimmung signalisierte, er wurde allerdings wenige Tage darauf von seiner Partei, der ÖVP, wieder zurückgepfiffen. Vielleicht gelingt es uns aber in der nächsten Zeit doch, diese zeitliche Begrenzung zu beseiti­gen. Zumindest war heute aus seinem Munde und auch von anderen Parteien zu hö­ren, dass es hier doch zu einer Lösung kommen könnte. Ich glaube, die österreichi­schen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten im Laufe eines arbeitsreichen Le­bens einen fixen Termin für ihren Pensionsantritt vor Augen haben und sich auch lang­fristig darauf verlassen können.

Zum Abschluss möchte ich noch die Gelegenheit wahrnehmen und unserem sehr en­gagierten und sozial eingestellten Bundesminister Erwin Buchinger für seinen vorbild­lichen Einsatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für unsere ältere Generation sehr herzlich danken und ihm für seine weitere Tätigkeit alles Gute und vor allem viel Kraft und viel Erfolg wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.56


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


13.56.38

Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Regierungsmitglieder! Wir behandeln heute im Sozialrechts-Änderungsgesetz einen weiteren Teil zum Kampf gegen die Schwarzarbeit, worüber überhaupt noch nicht gesprochen wurde. Vorweg ist hervorzuheben, dass 99 Prozent der Unternehme­rinnen und Unternehmer ihre Sozialbeiträge ordnungsgemäß abliefern. Auch das ein­mal zu erwähnen, ist sehr wichtig. Viele UnternehmerInnen aber haben immer wieder Probleme genau mit jenen Unternehmen, die diese Sozialabgaben nicht leisten und


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