licher
Bestimmungen – die notwendige Betreuung für sich bzw. für
ihre Angehörigen sicherstellen.
Es stellt eine
moralische Verpflichtung der Politik dar, den Menschen diese Sicherheit zu
bieten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz
sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, ist aufgefordert, dem
Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis 25. Juni 2007, einen
Gesetzesvorschlag zur Ausdehnung der Amnestieregelung nach dem
Pflege-Übergangsgesetz (BGBl. I Nr. 164/2006) auf den Zeitraum
bis zumindest 31. Dezember 2007 vorzulegen.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.40
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren Minister! Hohes Haus! Der heutige Beschluss des Hausbetreuungsgesetzes und die Novellierung der Gewerbeordnung – und das war für uns keine Frage, dass diese beiden Vorlagen und das Bundespflegegeldgesetz heute beschlossen werden! – bieten im Bereich Pflege und Betreuung eine stabile, tragfähige Grundlage, um die arbeitsrechtlichen Problemstellungen der Bis-zu-24-Stunden-Betreuung in den Griff zu bekommen. Ich danke Herrn Bundesminister Bartenstein für sein rasches Arbeiten. Dadurch war es für alle möglich (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Broukal: Verzögerter Applaus bei einzelnen Abgeordneten der ÖVP!), sich intensiv mit dieser neuen Sachlage vertraut zu machen, und das bedeutet Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)
Etwas anders war aber die Vorgangsweise bei der Novelle zum
Bundespflegegeldgesetz. Ich bin heute sehr erleichtert, dass die Vernunft
gesiegt hat. Vizekanzler Wilhelm Molterer ist es in der heutigen
Regierungssitzung gelungen, den betroffenen Menschen wieder das Gefühl der
Sicherheit, was die Arbeit der Regierung in puncto Pflege und Betreuung
betrifft, zu geben. (Ruf bei der
SPÖ: Bitte!) Ich werde das noch näher ausführen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Gaßner, Krainer und Pfeffer.)
Wie mein Kollege Werner Amon bereits beim vorigen Tagesordnungspunkt ausgeführt hat, umfasst das Molterer-Pflegemodell die Einbeziehung der Stufen 3 und 4 (Abg. Öllinger: Ist das der ÖVP-Pressedienst, den Sie da verlesen?), die Verlängerung der Amnestieregelung und die Verhandlungen mit den Ländern für eine gute Finanzierung.
Herr Minister Buchinger! Bereits im Rahmen der Budgetdebatte am 27. April wies ich auf die Tatsache hin – und Sie sind auch darauf eingegangen –, dass gerade die Förderungsmöglichkeit ab der Stufe 3 notwendig sei, um nicht viele Hoffnungen von Betroffenen und deren Angehörigen zu zerstören. – Vorredner sind schon darauf eingegangen.
Zu diesem Zeitpunkt war ich auch noch zuversichtlich, dass Sie ein tragfähiges und gerechtes Förderungs- und Finanzierungsmodell aushandeln beziehungsweise vorlegen
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