Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 118

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Pflegestufe 3 848 Euro, Pflegestufe 4 1.273 Euro, Pflegestufe 5 1.728, Pflegestufe 6 2.358 Euro und für die Pflegestufe 7 beträgt die jährliche Entwertung bereits 3146 Euro)

Daher ist festzuhalten, daß von einer Erhöhung des Pflegegeldes bisher, und – wenn man vom Regierungsprogramm als Absichtserklärung ausgeht – auch in Zukunft, keine Rede sein kann. Es wurde und wird nicht einmal eine Inflationsanpassung vorgenom­men. Um diese zu erreichen, müßte das Pflegegeld heute um ca. 18 Prozent erhöht werden.

Anstatt sich gegenseitig die Schuld für das gemeinsame Versagen in die Schuhe zu schieben, sollte sich diese Regierung ihr Scheitern eingestehen. Allerdings nicht mit einer geplanten Verlängerung der Amnestieregelung, sondern mit dem längst überfälli­gen Schritt einer Valorisierung des Pflegegeldes im Sinne aller Betroffenen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, daß es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Valori­sierung des Pflegegeldes sichergestellt werden."

Wien, am 6. Juni 2007

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass auch der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mandak, Öllinger, Freundinnen und Freunde vorliegt, ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mandak, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verlänge­rung der Amnestieregelung des Pflegeübergangsgesetzes bis Ende 2007

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (82 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird in der Fassung des Ausschuss­berichts (116 d.B.)

Nachdem die Regierung daran gescheitert ist, innerhalb der vom Pflege-Übergangs­gesetz gesetzten Amnestiefrist einen gemeinsamen Vorschlag zur Lösung der Pflege­misere umzusetzen, droht für tausende Menschen ab 1. Juli dieses Jahres ein Zustand der rechtlichen Unsicherheit bzw. die Gefahr der Kriminalisierung. Die Verunsicherung der Betroffenen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Auch wenn es auf Grund der Versäumnisse der Bundesregierung und der Verfahrensregeln des Nationalrats un­möglich scheint, die Amnestieregelung noch rechtzeitig vor ihrem Auslaufen zu verlän­gern, so kann eine Entschließung des Nationalrats doch allen Beteiligten die Sicherheit bieten, dass sie nach dem 1. Juli 2007 bis zur Schaffung einer echten Lösung des Pro­blems rechtlich nicht belangt werden, wenn sie – zwangsläufig in Umgehung recht-


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