Der Nationalrat hat
beschlossen:
In Ziffer 2 wird in
§ 21b Abs. 2 Z 3 die Ziffer „5“ durch die Ziffer
„3“ ersetzt.
Begründung:
Mit dieser
Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass
pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige bei einem Anspruch
auf Pflegegeld schon ab Pflegegeldstufe 3 Zuwendungen aus dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten. Dies
ist deshalb erforderlich, da sonst rund 85 Prozent der pflegebedürftigen
Personen, die nicht die Pflegestufe 5, 6 oder 7 haben, von den Zuwendungen aus
dem Unterstützungsfonds ausgeschlossen werden. Ohne finanzielle
Unterstützung kann der erforderliche Pflegebedarf aber für viele
Pflegebedürftige nicht bewältigt werden. Damit die notwendige
Pflege/Betreuung leistbar ist soll daher die Pflegestufe 5 auf zumindest 3
gesenkt werden.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.56
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Eingangs möchte ich auch meinerseits sagen, dass manches – nicht alles, aber manches –, was an Anmerkungen, auch an Kritik seitens der Abgeordneten Mandak, Hofer und jetzt auch Haubner vorgebracht worden ist, durchaus auch meine Zustimmung findet und ich die Differenziertheit dieser Debatte schätze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was
Sozialminister Buchinger und ich heute als – unter
Anführungszeichen – „Pflegepaket“ vorlegen, ist ein
erster Schritt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Erinnern wir uns
zurück, dass wir auch durchaus schon präkoalitionär in
Übereinstimmung die Legalisierung ausländischer Pflegekräfte als
Notfallmaßnahme gesetzt haben – ausländerrechtlich, mehr
war weder möglich noch gewünscht – und dass wir dann auch
die Amnestieregelung beschlossen haben, eine durchaus ungewöhnliche
Maßnahme – in der positiven Erwartungshaltung, in
der Sache und auch in der Frage der Kofinanzierung mit den Ländern per
1. Juli dieses Jahres Neuland betreten zu können. Daher Befristung
der Amnestieregelung mit 30. Juni dieses Jahres.
Es stand und steht immer außer Frage, unsererseits selbstverständlich diese Lösung mitzutragen. Wir haben sie erarbeitet, wir stehen dazu. Manches Fragezeichen kam wohl eher seitens eines Kommentators in die Diskussion denn aufgrund einer Aussage von irgendjemandem, war dann aber nach einigen Stunden auch wiederum aufgeklärt.
Das ist ein erster Schritt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich halte einen zweiten Schritt nach den sehr positiven Beratungen im heutigen Ministerrat schon – was eine Plenardebatte und auch Abstimmung anbelangt – Anfang Juli, ab dem 4. Juli jedenfalls für möglich.
Das, was gewissermaßen kompetenzmäßig mir besonders nahe steht, arbeitsrechtlich mit dem Hausbetreuungsgesetz einen Rahmen zu schaffen, damit eine 24-Stunden-Betreuung vor allem arbeitszeitrechtlich überhaupt möglich ist, liegt auf dem Tisch. Es ist eigentlich die einzige Möglichkeit – realpolitisch –, um hier zum Ziel zu kommen,
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