unter Anleihe am bestehenden Hausangestelltengesetz, wobei ich mich bei den Sozialpartnern und dort vor allem bei der Arbeitnehmerseite herzlich bedanke. Das ist eine eigene Sache, und für diese eigene Sache und für diese große Herausforderung wurden dort auch Schatten übersprungen. Sonst wäre es nicht gegangen, diesen arbeitszeitlichen Rahmen zu gestalten.
Besonders wichtig ist, dass aber im Rahmen dieses Hausbetreuungsgesetzes auch fixiert ist, dass 24-Stunden-Betreuung sowohl auf unselbstständiger als auch auf selbstständiger Basis möglich ist, haben doch die Koalitionspartner vereinbart, dass so ein Pflegemodell, ein Betreuungsmodell insbesondere auch auf selbstständiger Basis auszuarbeiten ist. Und dieser Aufgabe haben wir uns selbstverständlich nicht entzogen, dieser Aufgabe wollen wir entsprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was in den letzten Tag zu Kritik meinerseits, auch der ÖVP-Fraktion geführt hat, waren einige Entwicklungen, die ganz sicherlich nicht im Ministerrat in den letzten Wochen oder Monaten zur Diskussion standen oder beschlossen wurden, die aber aus meiner Sicht trotzdem kritikpflichtig waren.
Zu der mittels eines Richtlinienentwurfes des
Sozialministeriums kundgetanen Absicht, in die Fördermöglichkeiten
nur unselbständige Betreuungspersonen aufzunehmen: Ich frage mich, meine
sehr verehrten Damen und Herren, warum nicht auch Selbstständige?
Für eine Diskriminierung selbstständiger Pflege und Betreuung sehe
ich keinen Anlass. (Beifall bei der
ÖVP.)
Es mag sein, dass der eine hier von Kostenüberlegungen
ausgeht, es mag sein, dass der andere hier auch ideologische Überlegungen
anstellt, aber ich sage: Von der Sache her gibt es keinen Grund,
selbstständige Betreuung förderungsmäßig schlechter zu
stellen als unselbstständige Betreuung. (Präsidentin Mag. Prammer
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Das Zweite – und das war dann der Grund für diese in der Tat kurzfristige Äußerung der Kritik – ist, dass es am letzten Freitag in einem doch vorentscheidenden Gespräch mit den Ländern, den Finanzreferenten der Länder, zu keinem tragfähigen Ergebnis gekommen ist, mit bescheidenen Einschränkungen: dass die Länder signalisiert haben, eine Artikel-15a-Vereinbarung zu verhandeln.
So gesehen aus meiner und unserer Sicht die Sorge, dass wir mit diesem Schritt eins zwar einen richtigen Schritt setzen, der aber zu wenig weit geht, der zu kurz greift. Was wir nicht wollen, das ist, dass wir heute sehenden Auges ein Minderheitenprogramm beschließen, denn, wie Frau Abgeordnete Mandak richtig ausgeführt hat, die Mehrheit der in Frage kommenden Familien und der zu betreuenden Personen wird da wohl nicht anzusprechen sein im positiven Sinne, dass es nämlich Verbesserungen gibt. Alleine eine Legalisierung ist es ja nicht, es ist eine Legalisierung, die wenig mehr bringt als höhere Kosten. Es ist also alles andere als das Gelbe vom Ei.
Und da natürlich die Diskussionen auch zu Fragezeichen bei den betroffenen Familien führen, mein und unser Vorschlag angesichts der – vorläufig jedenfalls – ergebnislosen Finanzverhandlungen mit den Ländern, eine Amnestieverlängerung um zumindest einmal ein halbes Jahr ins Auge zu fassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beratungen im heutigen Ministerrat und die Schlussfolgerungen des Herrn Bundeskanzlers und auch des Herrn Vizekanzlers machen mich optimistisch, dass dieser Schritt zwei gelingen kann. Ich halte es für gut, dass jetzt wieder zur Sachpolitik zurückgekehrt wird und dass wir in den nächsten Tagen und Wochen daher über drei Dinge sprechen, nämlich einerseits über eine Verlängerung der Amnestie, zum Zweiten über die Einbeziehung auch selbstständiger Betreuungspersonen, und zum Dritten – und das ist mir, Herr Minister Buchinger, besonders wichtig – auch über die Ausgangsbasis Pflegestufe 3 als Kriterium.
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